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Pl.   Team Sp. G GP U VP V Tore ± P P%
1. Bremerhaven Whales I 0 0 0 0 0 0 0:0 +0 0 -
2. Holtenau Huskies I 0 0 0 0 0 0 0:0 +0 0 -
3. Salzstadtkeiler Lüneburg I 0 0 0 0 0 0 0:0 +0 0 -
4. TSG Bergedorf Lizards II 0 0 0 0 0 0 0:0 +0 0 -
5. Wilhelmshaven Jade-Warriors I 0 0 0 0 0 0 0:0 +0 0 -

Die Regionalliga Nord 2025 ist in zwei Gruppen

- Regionalliga Nord A (RLNA)

- Regionalliga Nord B (RLNB)

aufgeteilt.

Alle Teams der Regionalliga Nord A (RLNA) und der Regionalliga Nord B (RLNB) spielen eine Einfachrunde (Jeder-gegen-Jeden mit Hin- & Rückspiel).

Zur Ermittlung des Meisters der Regionalliga Nord 2025 spielen die Mannschaften auf den Plätzen 1-4 (*) der RLNA und der RLNB, d.h. insgesamt acht Mannschaften, nach folgendem System eine Play-Off-Runde im Modus Hin- und Rückspiel aus, wobei immer die Mannschaft im ersten Spiel Heimrecht hat, die eine schlechtere Abschlussplatzierung (*) erreichen konnte.

Viertelfinale: Erster RLNA (*) - Vierter RLNB (*) (Viertelfinale 1)
Zweiter RLNA (*) - Dritter RLNB (*) (Viertelfinale 2)
Erster RLNB (*) - Vierter RLNA (*) (Viertelfinale 3)
Zweiter RLNB (*) - Dritter RLNA (*) (Viertelfinale 4)
Halbfinale: Verbleibender Bester (*) - Verbleibender Viertbester (*) (Halbfinale 1)
Verbleibender Zweitbester (*) - Verbleibender Drittbester (*) (Halbfinale 2)
Finale: Sieger Halbfinale 1 (*) - Sieger Halbfinale 2 (*) (Finale)

Der Sieger der Finalserie ist Meister der Regionalliga Nord 2025

Alle Teams auf den Plätzen 1-4 (*) der RLNA und der RLNB, welche sich für die Play-Offs qualifiziert haben, müssen an den Play-Offs teilnehmen. Ein Nichtantreten zu einem Play-Off-Spiel wird gemäß § 32 WKO geahndet. Sollten im Halbfinale und / oder Finale zwei Mannschaften aufeinandertreffen, welche in der Vorrunde die gleiche Platzierung erreicht haben, hat die Mannschaft im ersten Spiel das Heimrecht, welche den schlechteren erzielten Punktekoeffizienten (Gesamtpluspunkte der Vorrunde geteilt durch Anzahl der Vorrundenspiele) erreicht hat. Sollte dieser bei beiden Mannschaften gleich sein, so bestimmt der Tordifferenzquotient (Plustore abzüglich Minustore geteilt durch die Anzahl der Vorrundenspiele) das Heimrecht. In diesem Fall hat die Mannschaft im ersten Spiel das Heimrecht, welche den schlechteren Tordifferenzquotient erreicht hat. Sollte auch dieser gleich sein, entscheidet das Los über das Heimrecht im ersten Spiel.

Gemäß § 38.3 b) WKO sind Zweitvertretungen (zweite Herrenmannschaften) nur dann zum Aufstieg berechtigt, wenn von dem gleichen Verein in der darauf folgenden Saison keine andere Mannschaft in der 2.BL spielt. Wenn hier durch einen Aufstiegsverzicht oder die Nichtaufstiegsmöglichkeit sich ein freier Platz ergibt (freie Plätze ergeben), so ergibt sich die Aufstiegsberechtigung in folgender Reihenfolge:

a) Der Verlierer der Finalserie

b) Nach der Abschlusstabelle der Vorrunde die besser platzierte Mannschaft der beiden Halbfinalverlierer

c) Nach der Abschlusstabelle der Vorrunde die schlechter platzierte Mannschaft der beiden Halbfinalverlierer

Sollten die unter Punkt b) und c) aufgeführten Mannschaften die gleiche Platzierung in der Vorrunde erreicht haben, hat die Mannschaft das erste Aufstiegsrecht, welche den besseren erzielten Punktekoeffizienten (Gesamtpluspunkte der Vorrunde geteilt durch Anzahl der Vorrundenspiele) erreicht hat. Sollte dieser bei beiden Mannschaften gleich sein, so bestimmt der Tordifferenzquotient (Plustore abzüglich Minustore geteilt durch die Anzahl der Vorrundenspiele) das Aufstiegsrecht. In diesem Fall hat die Mannschaft das erste Aufstiegsrecht, welche den besseren Tordifferenzquotient erreicht hat. Sollte auch dieser Tordifferenzquotient bei beiden Mannschaften gleich sein, wird der freie Aufstiegsplatz in einer Relegation gemäß § 38.3 e) WKO ausgespielt. Verzichtet einer der beiden Halbfinalverlierer auf den Aufstieg bzw. kann dieser nicht aufsteigen, so steigt der zweite Halbfinalverlierer in die 2.BL auf.

Verzichten beide Halbfinalverlierer auf den Aufstieg bzw. können beide nicht aufsteigen, wird der freie Aufstiegsplatz der jeweils bestplatzierten, nicht aufgestiegenen Mannschaft (*) der vier anderen Regionalligen angeboten; diese Regelung gilt ausdrücklich nur bis Platz 3 (*). Sollte es bei Anwendung der vorstehenden Bestimmungen danach immer noch keinen Aufsteiger geben, trifft der ISHD-Vorstand eine Entscheidung über den Aufstiegsplatz.

Die übrigen Play-Off-Teilnehmer, sowie die Teams auf Platz 5 der RLNA (*) und Platz 5 der RLNB (*) verbleiben in der RLN 2026.

Falls der Niedersächsische Roll- & Inlinehockeyverband (NRIV) bis zum 31.12.2025 der ISHD bestätigt, in der Saison 2026 einen organisierten Spielbetrieb auf Landesebene (Landesliga) anzubieten, erhalten die Teams Engelbostel Devils I, Holtenau Huskies I, TSG Bergedorf Lizards I und Wilhelmshaven Jade Warriors I sofern sie nach Abschluss der Saison 2025 nicht in die 2. Bundesliga 2026 aufsteigen - ohne ausdrückliche Genehmigung des NRIV keine automatische Startberechtigung für die Regionalliga Nord 2026.

Grundsätzliche Anmerkungen bzw. Erläuterungen:
1) Die Abkürzung (*) bedeutet nach Abschluss aller Spiele der Vorrunde der Saison 2025 (Spiele gemäß offiziellem Spielplan) besser platzierte Mannschaft.
2) Zur Ermittlung der Abschlusstabelle finden grundsätzlich die Bestimmungen von § 37.1 Wettkampfordnung (WKO) Anwendung, d.h. bei Punktgleichheit direkter Vergleich.
3) Vereine, deren Mannschaften nicht an einem organisierten Spielbetrieb ihres DRIV-Landesverbandes teilnehmen (z.B. keine ausreichende Anzahl von Mannschaften oder kein organisierter Spielbetrieb), können am Spielbetrieb eines anderen DRIV-Landesverbandes teilnehmen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung beider betroffenen DRIV-Landesverbände und der ISHD.
Sollte ein Verein in einer Nachwuchsaltersklasse in der höchsten Liga eines anderen Landesverbandes teilnehmen, ist eine Qualifikation zu den Play-Offs und Teilnahme an den Play-Offs nicht möglich.
4) Sofern von der ISHD nicht ausdrücklich anders festgelegt ist, legt jeder DRIV-Landesverband in den Nachwuchsaltersklassen selbständig die Modalitäten zur Ermittlung des jeweiligen Landesmeisters fest; dies gilt auch, wenn ein DRIV-Landesverband in einer Altersklasse keinen eigenen Meisterschaftsspielbetrieb anbietet. Jeder DRIV-Landesverband kann nur Mannschaften aus seinem eigenen Landesverband bei der Ermittlung der eigenen Landesmeisterschaft berücksichtigen und zur Endrunde zur Deutschen Meisterschaft melden. Die entsprechenden Modalitäten muss jeder DRIV-Landesverband bis spätestens zum 30.06. e. j. J. der ISHD-Geschäftsstelle schriftlich mitteilen. Wenn eine Nachwuchsmannschaft am Meisterschaftsspielbetrieb eines anderen DRIV-Landesverbandes teilnimmt, wird das sportliche Abschneiden im Meisterschaftsspielbetrieb des anderen DRIV-Landesverbandes nicht automatisch bei der Ermittlung der eigenen Landesmeisterschaft berücksichtigt.
5) Alle Mannschaften, die sich am Ende der Saison 2025 für einen Aufstieg qualifiziert haben, müssen bis spätestens zum 31.10.2025 der ISHD rechtsverbindlich bestätigen, ob sie den Aufstieg wahrnehmen oder darauf verzichten werden.

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Staffelleiter

Bild Christian Preising
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