Gesamt Heim Auswärts
Pl.   Team Sp. ± P P% Sp. ± P P% Sp. ± P P%
1. Duisburg Ducks II 18 +111 48 89% 9 +68 27 100% 9 +43 21 78%
2. CSL Detmold I 18 +189 47 87% 9 +122 27 100% 9 +67 20 74%
3. Neheim Blackhawks I 18 +50 37 69% 9 +47 22 81% 9 +3 15 56%
4. Brakel Blitz I 18 +86 36 67% 9 +56 18 67% 9 +30 18 67%
5. Samurai Iserlohn II 18 +16 31 57% 9 +24 16 59% 9 -8 15 56%
6. Mendener Mambas III 18 -51 25 46% 9 -13 14 52% 9 -38 11 41%
7. Bochum Lakers I 18 -27 21 39% 9 +18 13 48% 9 -45 8 30%
8. Commanders Velbert II 18 -71 14 26% 9 -27 8 30% 9 -44 6 22%
9. Ahauser Maidy Dogs II 18 -123 11 20% 9 -35 8 30% 9 -88 3 11%
10. Bockumer Bulldogs II 18 -180 0 0% 9 -90 0 0% 9 -90 0 0%

Von der ISHD werden nur die zwei NRW-Landesligen Rheinland und Westfalen geleitet und verwaltet; alle anderen Landesligen werden vom zuständigen DRIV-Landesverband geführt.

Alle Teams der Landesliga Rheinland (LLR) und der Landesliga Westfalen (LLW) spielen eine Einfachrunde (Jeder-gegen-Jeden mit Hin- & Rückspiel).

Die Erstplatzierten (Platz 1) (*) in den zwei vorgenannten Landesligen 2024 sind Meister. Die Erst- und Zweitplatzierten der beiden vorgenannten Landesligen steigen direkt in die Regionalliga Nord 2025 bzw. Regionalliga West 2025 auf. Wenn eine aufstiegsberechtigte Mannschaft auf den Aufstieg verzichtet, geht die Aufstiegsberechtigung an die beste dahinter platzierte Mannschaft (*) dieser Liga über; diese Regelung gilt aber ausdrücklich nur bis Platz 4 (*).

Sollte dabei kein Aufsteiger feststehen (z. B. Aufstiegsverzicht), wird der freie Aufstiegsplatz der jeweils bestplatzierten, nicht aufgestiegenen Mannschaft (*) der anderen Landesliga angeboten; diese Regelung gilt ebenfalls ausdrücklich nur bis Platz 4 (*). Sollten sich dabei von der anderen Landesliga zwei Mannschaften zum Aufstieg bereit erklären, wird der freie Aufstiegsplatz in Relegationsspielen ausgespielt; der genaue Modus und Zeitplan werden von der ISHD festgelegt.

Eine Mannschaft ist in die Regionalliga Nord 2025 oder Regionalliga West 2025 nur aufstiegsberechtigt, wenn dort in der Saison 2025 keine andere Mannschaft des gleichen Vereines mitspielt.

Grundsätzliche Anmerkungen bzw. Erläuterungen:
1) Die Abkürzung (*) bedeutet nach Abschluss aller Spiele der Vorrunde der Saison 2024 (Spiele gemäß offiziellem Spielplan) besser platzierte Mannschaft.
2) Zur Ermittlung der Abschlusstabelle finden grundsätzlich die Bestimmungen von § 37.1 Wettkampfordnung (WKO) Anwendung, d.h. bei Punktgleichheit direkter Vergleich.
3) Vereine, deren Mannschaften nicht an einem organisierten Spielbetrieb ihres DRIV-Landesverbandes teilnehmen (z.B. keine ausreichende Anzahl von Mannschaften oder kein organisierter Spielbetrieb), können am Spielbetrieb eines anderen DRIV-Landesverbandes teilnehmen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung beider betroffenen DRIV-Landesverbände und der ISHD. Sollte ein Verein in einer Nachwuchsaltersklasse in der höchsten Liga eines anderen Landesverbandes teilnehmen, ist eine Qualifikation zu den Play-Offs und Teilnahme an den Play-Offs nicht möglich.
4) Sofern von der ISHD nicht ausdrücklich anders festgelegt ist, legt jeder DRIV-Landesverband in den Nachwuchsaltersklassen selbständig die Modalitäten zur Ermittlung des jeweiligen Landesmeisters fest; dies gilt auch, wenn ein DRIV-Landesverband in einer Altersklasse keinen eigenen Meisterschaftsspielbetrieb anbietet. Jeder DRIV-Landesverband kann nur Mannschaften aus seinem eigenen Landesverband bei der Ermittlung der eigenen Landesmeisterschaft berücksichtigen und zur Endrunde zur Deutschen Meisterschaft melden. Die entsprechenden Modalitäten muss jeder DRIV-Landesverband bis spätestens zum 30.06. e.j.J. der ISHD-Geschäftsstelle schriftlich mitteilen. Wenn eine Nachwuchsmannschaft am Meisterschaftsspielbetrieb eines anderen DRIV-Landesverbandes teilnimmt, wird das sportliche Abschneiden im Meisterschaftsspielbetrieb des anderen DRIV-Landesverbandes nicht automatisch bei der Ermittlung der eigenen Landesmeisterschaft berücksichtigt.
5) Alle Mannschaften, die sich am Ende der Saison 2024 für einen Aufstieg qualifiziert haben, müssen bis spätestens zum 31.10.2024 der ISHD rechtsverbindlich bestätigen, ob sie den Aufstieg wahrnehmen oder darauf verzichten werden.

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Staffelleiter

Bild Thomas Hebel
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