Pl. Team Sp. G GP U VP V Tore ± P P%
1. Crash Eagles Kaarst II
1 1 1 1 1
14 14 0 0 0 0 147:40 +107 42 100%
2. Crefelder SC III
1 1 1 -1 -1
14 10 1 0 0 3 114:62 +52 32 76%
3. Miners Oberhausen III
1 1 -1 1 1
14 9 0 0 0 5 98:65 +33 27 64%
4. TV Anrath 99ers I
1 -1 1 1 -1
14 8 0 0 0 6 106:77 +29 24 57%
5. Bockumer Bulldogs III
-1 1 1 -1 1
14 6 0 0 0 8 107:110 -3 18 43%
6. Düsseldorf Flyers I 14 4 0 0 0 10 64:111 -47 12 29%
7. SHC Rockets Essen III
-1 1 -1 1 -1
14 2 0 0 1 11 58:129 -71 7 17%
8. Düsseldorf Rams III 14 2 0 0 0 12 43:143 -100 6 14%

Von der ISHD werden nur die vier NRW-Landesligen Mittelrhein, Niederrhein, Rheinland und Westfalen geleitet und verwaltet; alle anderen Landesligen werden vom zuständigen DRIV-Landesverband geführt.

Die Erstplatzierten (Platz 1) (*) in den drei vorgenannten Landesligen 2016 sind Meister und steigen direkt in die Regionalliga Mitte 2017 bzw. Regionalliga West 2017 auf. Wenn eine aufstiegsberechtigte Mannschaft auf den Aufstieg verzichtet, geht die Aufstiegsberechtigung an die beste dahinter platzierte Mannschaft (*) dieser Liga über; diese Regelung gilt aber ausdrücklich nur bis Platz 3 (*). Sollte dabei kein Aufsteiger feststehen (z. B. Aufstiegsverzicht), wird der freie Aufstiegsplatz der jeweils bestplatzierten, nicht aufgestiegenen Mannschaft (*) der drei anderen Landesligen angeboten; diese Regelung gilt ebenfalls ausdrücklich nur bis Platz 3 (*). Sollten sich dabei von den anderen drei Landesligen zwei oder mehr Mannschaften zum Aufstieg bereit erklären, wird der freie Aufstiegsplatz in Relegationsspielen ausgespielt; der genaue Modus und Zeitplan werden von der ISHD festgelegt.

Eine Mannschaft ist in die Regionalliga West 2017 oder Regionalliga Mitte 2017 nur aufstiegsberechtigt, wenn dort in der Saison 2017 keine andere Mannschaft des gleichen Vereines mitspielt.

Grundsätzliche Anmerkungen bzw. Erläuterungen:
1) Die Abkürzung (*) bedeutet nach Abschluss aller Spiele der Vorrunde der Saison 2016 (Spiele gemäß offiziellem Spielplan).
2) Zur Ermittlung der Abschlusstabelle finden grundsätzlich die Bestimmungen von § 37.1 Wettkampfordnung (WKO) Anwendung, d.h. bei Punktgleichheit direkter Vergleich.
3) Vereine, deren Mannschaften nicht an einem organisierten Spielbetrieb ihres DRIV-Landesverbandes teilnehmen (z.B. keine ausreichende Anzahl von Mannschaften oder kein organisierter Spielbetrieb), können am Spielbetrieb eines anderen DRIV-Landesverbandes teilnehmen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung beider betroffenen DRIV-Landesverbände und der ISHD. Sollte ein Verein in einer Nachwuchsaltersklasse in der höchsten Liga eines anderen Landesverbandes teilnehmen, ist eine Qualifikation zu den Play-Offs und Teilnahme an den Play-Offs nicht möglich.
4) Sofern von der ISHD nicht ausdrücklich anders festgelegt ist, legt jeder DRIV-Landesverband in den Nachwuchsaltersklassen selbständig die Modalitäten zur Ermittlung des jeweiligen Landesmeisters fest; dies gilt auch, wenn ein DRIV-Landesverband in einer Altersklasse keinen eigenen Meisterschaftsspielbetrieb anbietet. Jeder DRIV-Landesverband kann nur Mannschaften aus seinem eigenen Landesverband bei der Ermittlung der eigenen Landesmeisterschaft berücksichtigen und zur Endrunde zur Deutschen Meisterschaft melden. Die entsprechenden Modalitäten muss jeder DRIV-Landesverband bis spätestens zum 30.06. e.j.J. der ISHD-Geschäftsstelle schriftlich mitteilen. Wenn eine Nachwuchsmannschaft am Meisterschaftsspielbetrieb eines anderen DRIV-Landesverbandes teilnimmt, wird das sportliche Abschneiden im Meisterschaftsspielbetrieb des anderen DRIV-Landesverbandes nicht automatisch bei der Ermittlung der eigenen Landesmeisterschaft berücksichtigt.
5) Alle Mannschaften, die sich am Ende der Saison 2016 für einen Aufstieg qualifiziert haben, müssen bis spätestens zum 31.10.2016 der ISHD rechtsverbindlich bestätigen, ob sie den Aufstieg wahrnehmen oder darauf verzichten werden.

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