Pl. Team Sp. G GP U VP V Tore ± P P%
1. Crefelder SC II
1 1 -1 1 1
12 11 0 0 1 0 125:33 +92 34 94%
2. Pulheim Vipers I
-1 1 1 1 1
12 8 1 0 1 2 105:60 +45 27 75%
3. SG Langenfeld Devils I
1 1 1 1 -1
12 6 2 0 2 2 90:72 +18 24 67%
4. Hilden Flames I
-1 1 -1 1 1
12 6 1 0 0 5 90:77 +13 20 56%
5. Bockumer Bulldogs I
1 -1 -1 -1 -1
12 3 1 0 1 7 51:78 -27 12 33%
6. IVA Rhein Main Patriots I 12 2 0 0 0 10 42:97 -55 6 17%
7. Miners Oberhausen II 12 1 0 0 0 11 26:112 -86 3 8%
Die 2. Juniorenliga West 2015 ist in zwei Gruppen (2. Juniorenliga West A und 2. Juniorenliga West B) aufgeteilt.

Die Erstplatzierten (Platz 1) (*) beider Gruppen sind Meister 2015 der 2. Juniorenliga West A bzw. 2. Juniorenliga West B und steigen direkt in die 1. Juniorenliga West auf.

Sollte der Erstplatzierte (Platz 1) (*) nicht aufstiegsberechtigt sein (z.B. zweite Mannschaft eines Vereins) oder eine Mannschaft verzichtet frühzeitig auf einen möglichen Aufstieg in die 1. Juniorenliga West, geht die Aufstiegsberechtigung an die beste dahinter platzierte Mannschaft (*) dieser Gruppe über; diese Regelung gilt aber ausdrücklich nur bis Platz 3 (*). Sollte dabei keine aufstiegsbereite Mannschaft feststehen (z. B. Aufstiegsverzicht), wird der freie Platz zur Teilnahme an der Aufstiegsrunde der jeweils bestplatzierten, nicht aufgestiegenen Mannschaft (*) der anderen Gruppe der 2. Juniorenliga West angeboten; diese Regelung gilt ebenfalls ausdrücklich nur bis Platz 3 (*). Sollte es bei Anwendung der vorstehenden Bestimmungen danach immer noch keinen Aufsteiger geben, trifft der ISHD-Vorstand eine Entscheidung über den Aufstiegsplatz.

Grundsätzliche Anmerkungen bzw. Erläuterungen:
1) Die Abkürzung (*) bedeutet nach Abschluss aller Spiele der Vorrunde der Saison 2015 (Spiele gemäß offiziellem Spielplan).
2) Zur Ermittlung der Abschlusstabelle finden grundsätzlich die Bestimmungen von § 37.1 Wettkampfordnung (WKO) Anwendung, d.h. bei Punktgleichheit direkter Vergleich.
3) Vereine, deren Mannschaften nicht an einem organisierten Spielbetrieb ihres DRIV-Landesverbandes teilnehmen (z.B. keine ausreichende Anzahl von Mannschaften oder kein organisierter Spielbetrieb), können am Spielbetrieb eines anderen DRIV-Landesverbandes teilnehmen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung beider betroffenen DRIV-Landesverbände und der ISHD. Sollte ein Verein in einer Nachwuchsaltersklasse in der höchsten Liga eines anderen Landesverbandes teilnehmen, ist eine Qualifikation zu den Play-Offs und Teilnahme an den Play-Offs nicht möglich.
4) Sofern von der ISHD nicht ausdrücklich anders festgelegt ist, legt jeder DRIV-Landesverband in den Nachwuchsaltersklassen selbständig die Modalitäten zur Ermittlung des jeweiligen Landesmeisters fest; dies gilt auch, wenn ein DRIV-Landesverband in einer Altersklasse keinen eigenen Meisterschaftsspielbetrieb anbietet. Jeder DRIV-Landesverband kann nur Mannschaften aus seinem eigenen Landesverband bei der Ermittlung der eigenen Landesmeisterschaft berücksichtigen und zur Endrunde zur Deutschen Meisterschaft melden. Die entsprechenden Modalitäten muss jeder DRIV-Landesverband bis spätestens zum 30.06. e.j.J. der ISHD-Geschäftsstelle schriftlich mitteilen. Wenn eine Nachwuchsmannschaft am Meisterschaftsspielbetrieb eines anderen DRIV-Landesverbandes teilnimmt, wird das sportliche Abschneiden im Meisterschaftsspielbetrieb des anderen DRIV-Landesverbandes nicht automatisch bei der Ermittlung der eigenen Landesmeisterschaft berücksichtigt.
5) Alle Mannschaften, die sich am Ende der Saison 2015 für einen Aufstieg qualifiziert haben, müssen bis spätestens zum 31.10.2015 der ISHD rechtsverbindlich bestätigen, ob sie den Aufstieg wahrnehmen oder darauf verzichten werden.

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