Pl. Team Sp. G GP U VP V Tore ± P P%
1. Düsseldorf Rams I
1 1 1 1 -1
18 14 1 0 1 2 176:71 +105 45 83%
2. TSV Schwabmünchen I
1 1 1 1 1
18 13 0 0 1 4 221:102 +119 40 74%
3. Freiburg Beasts I
1 -1 1 1 1
18 12 1 0 0 5 168:133 +35 38 70%
4. SG Langenfeld Devils I
-1 1 -1 1 1
18 11 1 0 1 5 152:104 +48 36 67%
5. Badgers Spaichingen I
-1 -1 -1 1 1
18 9 2 0 0 7 139:111 +28 31 57%
6. Bockumer Bulldogs I
-1 1 -1 1 -1
18 9 0 0 0 9 140:135 +5 27 50%
7. Deggendorf Pflanz I
-1 1 -1 -1 -1
18 7 0 0 1 10 108:154 -46 22 41%
8. Crefelder SC II
1 1 -1 1 -1
18 7 0 0 0 11 118:133 -15 21 39%
9. SV Winnenden I 18 1 0 0 1 16 90:200 -110 4 7%
10. Dragons Heilbronn I 18 1 1 0 1 15 60:229 -169 3 6%

Die Erstplatzierten (Platz 1) (*) der 2. Bundesliga Nord (2.BLN) und der 2. Bundesliga Süd (2.BLS) sind Meister der 2. Bundesliga Nord bzw. Süd und spielen eine Relegation mit Hin- und Rückspiel (gemäß § 38.3 e) WKO):

Erster 2.BLN (*) - Erster 2.BLS (*)

Der Gewinner qualifiziert sich direkt für die eingleisige 1.Bundesliga 2015. Der Verlierer verbleibt in der 2.Bundesliga.

Sollte unter den Erstplatzierten (Platz 1) (*) der 2.BLN und der 2.BLS jedoch eine zweite Herrenmannschaft eines Vereines sein oder die aufstiegsberechtigte Mannschaft auf den Aufstieg verzichten, geht die Aufstiegsberechtigung an die beste dahinter platzierte, aufstiegsberechtigte Mannschaft (*) über; diese Regelung gilt aber ausdrücklich nur bis Platz 3. Sollte dabei kein Aufsteiger / Relegationsteilnehmer feststehen, geht der freie Aufstiegsplatz an die andere 2. Bundesliga über. Sollte es bei Anwendung der vorstehenden Bestimmungen danach immer noch keinen Aufsteiger geben, trifft der ISHD-Vorstand eine Entscheidung über den Aufstiegsplatz.

Die drei Letztplatzierten (Platz 8, 9 und 10) der 2.BLN (*) und 2.BLS (*) steigen direkt in die Regionalliga 2015 ab.

Grundsätzliche Anmerkungen bzw. Erläuterungen:
1) Die Abkürzung (*) bedeutet nach Abschluss aller Spiele der Vorrunde der Saison 2014 (Spiele gemäß offiziellem Spielplan).
2) Zur Ermittlung der Abschlusstabelle finden grundsätzlich die Bestimmungen von § 37.1 Wettkampfordnung (WKO) Anwendung, d.h. bei Punktgleichheit direkter Vergleich.
3) Vereine, deren Mannschaften nicht an einem organisierten Spielbetrieb ihres DRIV-Landesverbandes teilnehmen (z.B. keine ausreichende Anzahl von Mannschaften oder kein organisierter Spielbetrieb), können am Spielbetrieb eines anderen DRIV-Landesverbandes teilnehmen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung beider betroffenen DRIV-Landesverbände und der ISHD. Sollte ein Verein in einer Nachwuchsaltersklasse in der höchsten Liga eines anderen Landesverbandes teilnehmen, ist eine Qualifikation zu den Play-Offs und Teilnahme an den Play-Offs nicht möglich.
4) Sofern von der ISHD nicht ausdrücklich anders festgelegt ist, legt jeder DRIV-Landesverband in den Nachwuchsaltersklassen selbständig die Modalitäten zur Ermittlung des jeweiligen Landesmeisters fest; dies gilt auch, wenn ein DRIV-Landesverband in einer Altersklasse keinen eigenen Meisterschaftsspielbetrieb anbietet. Jeder DRIV-Landesverband kann nur Mannschaften aus seinem eigenen Landesverband bei der Ermittlung der eigenen Landesmeisterschaft berücksichtigen und zur Endrunde zur Deutschen Meisterschaft melden. Die entsprechenden Modalitäten muss jeder DRIV-Landesverband bis spätestens zum 30.06. e.j.J. der ISHD-Geschäftsstelle schriftlich mitteilen. Wenn eine Nachwuchsmannschaft am Meisterschaftsspielbetrieb eines anderen DRIV-Landesverbandes teilnimmt, wird das sportliche Abschneiden im Meisterschaftsspielbetrieb des anderen DRIV-Landesverbandes nicht automatisch bei der Ermittlung der eigenen Landesmeisterschaft berücksichtigt.
5) Alle Mannschaften, die sich am Ende der Saison 2014 für einen Aufstieg qualifiziert haben, müssen bis spätestens zum 31.10.2014 der ISHD rechtsverbindlich bestätigen, ob sie den Aufstieg wahrnehmen oder darauf verzichten werden.

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