Gesamt Heim Auswärts
Pl. Team Sp. ± P P% Sp. ± P P% Sp. ± P P%
1. ? Bissendorfer Panther I 12 +52 22 92% 6 +38 12 100% 6 +14 10 83%
2. ? SHC Rockets Essen I 12 +60 22 92% 6 +38 12 100% 6 +22 10 83%
3. Crefelder SC III 12 -3 13 54% 6 +18 8 67% 6 -21 5 42%
4. Highlander Lüdenscheid I 12 -6 9 38% 6 +9 6 50% 6 -15 3 25%
5. Mendener Mambas I 12 -33 7 29% 6 -10 5 42% 6 -23 2 17%
6. CSL Detmold I 12 -17 6 25% 6 +5 5 42% 6 -22 1 8%
7. Neheim Blackhawks I 12 -53 5 21% 6 -19 4 33% 6 -34 1 8%

Die 2. Jugendliga West 2012 ist in zwei Gruppen

- 2. Jugendliga West A (2.JGWA)

- 2. Jugendliga West B (2.JGWB)

aufgeteilt.

Die Erstplatzierten (Platz 1) (*) beider Gruppen sind Meister 2012 der 2. Jugendliga West A bzw. 2. Jugendliga West B und steigen direkt in die 1. Jugendliga West auf.

Sollte der Erstplatzierte (Platz 1) (*) nicht aufstiegsberechtigt sein (z.B. zweite Mannschaft eines Vereins) oder eine Mannschaft verzichtet frühzeitig auf einen möglichen Aufstieg in die 1. Jugendliga West, geht die Aufstiegsberechtigung an die beste dahinter platzierte Mannschaft (*) dieser Gruppe über; diese Regelung gilt aber ausdrücklich nur bis Platz 3 (*). Sollte dabei keine aufstiegsbereite Mannschaft feststehen (z. B. Aufstiegsverzicht), wird der freie Platz zur Teilnahme an der Aufstiegsrunde der jeweils bestplatzierten, nicht aufgestiegenen Mannschaft (* ) der anderen Gruppe der 2. Jugendliga West angeboten; diese Regelung gilt ebenfalls ausdrücklich nur bis Platz 3 (*). Sollte es bei Anwendung der vorstehenden Bestimmungen danach immer noch keinen Aufsteiger geben, trifft der ISHD-Vorstand eine Entscheidung über den Aufstiegsplatz.

Grundsätzliche Anmerkungen bzw. Erläuterungen:
1) Die Abkürzung (*) bedeutet nach Abschluss aller Spiele der Vorrunde der Saison 2012 (Spiele gemäß offiziellem Spielplan).
2) Zur Ermittlung der Abschlusstabelle finden grundsätzlich die Bestimmungen von § 37.1 Wettkampfordnung (WKO) Anwendung, d.h. bei Punktgleichheit direkter Vergleich.
3) Vereine, deren Mannschaften nicht an einem organisierten Spielbetrieb ihres DRIV-Landesverbandes teilnehmen (keine ausreichende Anzahl von Mannschaften, kein organisierter Spielbetrieb wird angeboten o.ä.), können am Spielbetrieb eines anderen DRIV-Landesverbandes teilnehmen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des jeweiligen DRIV-Landesverbandes. Sollte ein Verein in dieser Altersklasse in der höchsten Liga teilnehmen, ist eine Qualifikation zu den Play-Offs nicht möglich. Diese Ausnahmegenehmigung ist befristet bis zum 31.12.2012.
4) Alle Mannschaften, die sich am Ende der Saison 2012 für einen Aufstieg qualifiziert haben, müssen bis spätestens zum 15. November 2012 rechtsverbindlich bestätigen, ob sie den Aufstieg wahrnehmen oder darauf verzichten werden.

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