Pl. Team Sp. G GP U VP V Tore ± P P%
1. HC Köln-West Rheinos I
1 1 1 1 1
10 10 0 0 0 0 77:11 +66 20 100%
2. Kerpen Barracudas I
1 1 1 1 -1
10 7 0 0 0 3 59:25 +34 14 70%
3. Crash Eagles Kaarst II
1 1 -1 -1 1
10 5 0 1 0 4 49:38 +11 11 55%
4. SHC Rockets Essen I
-1 -1 1 1 -1
10 3 0 1 0 6 28:65 -37 7 35%
5. Uedesheim Chiefs I
1 -1 -1 -1 -1
10 2 0 0 0 8 44:73 -29 4 20%
6. SG Langenfeld Devils II
-1 -1 -1 -1 1
10 2 0 0 0 8 33:78 -45 4 20%

Die 2. Schülerliga West 2011 ist in drei Gruppen

- 2. Schülerliga West A (2.SLWA)

- 2. Schülerliga West B (2.SLWB)

- 2. Schülerliga West C (2.SLWC)

aufgeteilt.

Die Erstplatzierten (Platz 1) (*) der drei Gruppen sind Meister 2011 der 2. Schülerliga West A bzw. 2. Schülerliga West B bzw. 2. Schülerliga West C und steigen direkt in die 1. Schülerliga West auf.

Sollte der Erstplatzierte (*) nicht aufstiegsberechtigt sein (z.B. zweite Mannschaft eines Vereins) oder eine Mannschaft verzichtet frühzeitig auf einen möglichen Aufstieg in die 1. Schülerliga West, geht die Aufstiegsberechtigung an die beste dahinter platzierte Mannschaft (*) dieser Gruppe über; diese Regelung gilt aber ausdrücklich nur bis Platz 4 (*). Sollte dabei keine aufstiegsbereite Mannschaft feststehen (z. B. Aufstiegsverzicht), wird der freie Platz zur Teilnahme an der Aufstiegsrunde der jeweils bestplatzierten, nicht aufgestiegenen Mannschaft (*) der beiden anderen Gruppe der 2. Schülerliga West angeboten; diese Regelung gilt ebenfalls ausdrücklich nur bis Platz 4 (*). Sollte es bei Anwendung der vorstehenden Bestimmungen danach immer noch keinen Aufsteiger geben, trifft der ISHD-Vorstand eine Entscheidung über den Aufstiegsplatz.

Grundsätzliche Anmerkungen bzw. Erläuterungen:
1) Die Abkürzung (*) bedeutet nach Abschluss aller Spiele der Vorrunde der Saison 2011 (Spiele gemäß offiziellem Spielplan).
2) Zur Ermittlung der Abschlusstabelle finden grundsätzlich die Bestimmungen von § 37.1 Wettkampfordnung (WKO) Anwendung, d.h. bei Punktgleichheit direkter Vergleich.
3) Vereine, deren Mannschaften nicht an einem organisierten Spielbetrieb ihres DRIV-Landesverbandes teilnehmen (keine ausreichende Anzahl von Mannschaften, kein organisierter Spielbetrieb wird angeboten o.ä.), können am Spielbetrieb eines anderen DRIV-Landesverbandes teilnehmen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des jeweiligen DRIV-Landesverbandes. Sollte ein Verein in dieser Altersklasse in der höchsten Liga teilnehmen, ist eine Qualifikation zu den Play-Offs nicht möglich. Diese Ausnahmegenehmigung ist befristet bis zum 31.12.2011.
4) Alle Mannschaften, die sich am Ende der Saison 2011 für einen Aufstieg qualifiziert haben, müssen bis spätestens zum 15. November 2011 rechtsverbindlich bestätigen, ob sie den Aufstieg wahrnehmen oder darauf verzichten werden.

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