Gesamt Heim Auswärts
Pl. Team Sp. ± P P% Sp. ± P P% Sp. ± P P%
1. Pulheim Vipers I 18 +110 35 97% 9 +48 17 94% 9 +62 18 100%
2. Hilden Flames I 18 +60 28 78% 9 +31 14 78% 9 +29 14 78%
3. HC Köln-West Rheinos I 18 +115 27 75% 9 +64 13 72% 9 +51 14 78%
4. Crash Eagles Kaarst II 18 +85 27 75% 9 +57 15 83% 9 +28 12 67%
5. Kerpen Barracudas I 18 +42 21 58% 9 +24 10 56% 9 +18 11 61%
6. Uedesheim Chiefs I 18 +7 13 36% 9 +17 9 50% 9 -10 4 22%
7. Düsseldorf Rams II 18 -51 12 33% 9 -17 6 33% 9 -34 6 33%
8. SG Langenfeld Devils II 18 -68 11 31% 9 -20 5 28% 9 -48 6 33%
9. Monheim Skunks I 18 -175 4 11% 9 -71 2 11% 9 -104 2 11%
10. SHC Essen II 18 -125 2 6% 9 -52 2 11% 9 -73 0 0%

Der Erstplatzierten (*) ist Meister der 2. Schülerliga West A und steigt direkt in die 1. Schülerliga West auf.

Sollte der Erstplatzierte (*) nicht aufstiegsberechtigt sein (z.B. zweite Mannschaft eines Vereins) oder eine Mannschaft verzichtet frühzeitig auf einen möglichen Aufstieg in die 1. Schülerliga West, geht die Aufstiegsberechtigung an die beste dahinter platzierte Mannschaft (*) dieser Gruppe über; diese Regelung gilt aber ausdrücklich nur bis Platz 4 (*). Sollte dabei keine aufstiegsbereite Mannschaft feststehen (z. B. Aufstiegsverzicht), wird der freie Platz zur Teilnahme an der Aufstiegsrunde der jeweils bestplatzierten, nicht aufgestiegenen Mannschaft (*) der anderen Gruppe der 2. Schülerliga West angeboten; diese Regelung gilt ebenfalls ausdrücklich nur bis Platz 4 (*).

Grundsätzliche Anmerkungen bzw. Erläuterungen:
1) Die Abkürzung (*) bedeutet nach Abschluss aller Spiele der Vorrunde der Saison 2010 (Spiele gemäß offiziellem Spielplan).
2) Zur Ermittlung der Abschlusstabelle finden grundsätzlich die Bestimmungen von § 37.1 Wettkampfordnung (WKO) Anwendung, d.h. bei Punktgleichheit direkter Vergleich.
3) Vereine, deren Mannschaften nicht an einem organisierten Spielbetrieb ihres DRIV-Landesverbandes teilnehmen (keine ausreichende Anzahl von Mannschaften, kein organisierter Spielbetrieb wird angeboten o.ä.), können am Spielbetrieb eines anderen DRIV-Landesverbandes teilnehmen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des jeweiligen DRIV-Landesverbandes. Sollte ein Verein in dieser Altersklasse in der höchsten Liga teilnehmen, ist eine Qualifikation zu den Play-Offs nicht möglich. Diese Ausnahmegenehmigung ist befristet bis zum 31.12.2010.
4) Alle Mannschaften, die sich am Ende der Saison 2010 für einen Aufstieg qualifiziert haben, müssen bis spätestens zum 15. November 2010 rechtsverbindlich bestätigen, ob sie den Aufstieg wahrnehmen oder darauf verzichten werden.

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