Pl. Team Sp. G GP U VP V Tore ± P P%
1. Mendener Mambas I
1 1 1 1 1
14 14 0 0 0 0 186:20 +166 28 100%
2. Crefelder SC II
1 1 1 -1 1
14 10 0 0 0 4 105:38 +67 20 71%
3. TV Paderborn I
-1 -1 1 1 1
14 9 0 0 0 5 107:51 +56 18 64%
4. Bochum Lakers I
1 -1 -1 1 0
14 8 0 1 0 5 91:54 +37 17 61%
5. Bockumer Bulldogs I
1 -1 1 1 0
14 7 0 2 0 5 73:69 +4 16 57%
6. SHC Essen I
-1 -1 1 -1 1
14 3 0 1 0 10 58:101 -43 7 25%
7. Highlander Lüdenscheid I
-1 -1 -1 1 -1
14 2 0 0 0 12 54:155 -101 4 14%
8. Ahauser Maidy Dogs II 14 1 0 0 0 13 39:225 -186 2 7%
Die Erstplatzierten (*) beider Gruppen sind Meister der 2. Jugendliga West A bzw. B und steigen direkt in die 1. Jugendliga West auf (sofern sie keine zweite Mannschaft sind).

Sollte der Erstplatzierte (*) nicht aufstiegsberechtigt sein oder eine Mannschaft verzichtet frühzeitig auf einen möglichen Aufstieg in die 1. Jugendliga West, geht die Aufstiegsberechtigung an die beste dahinter platzierte Mannschaft (*) dieser Gruppe über; diese Regelung gilt aber ausdrücklich nur bis Platz 4 (*). Sollte dabei keine aufstiegsbereite Mannschaft feststehen (z. B. Aufstiegsverzicht), wird der freie Platz zur Teilnahme an der Aufstiegsrunde der jeweils bestplatzierten, nicht aufgestiegenen Mannschaft (*) der anderen Gruppe der Jugendliga West angeboten; diese Regelung gilt ebenfalls ausdrücklich nur bis Platz 4 (*).

Grundsätzliche Anmerkungen bzw. Erläuterungen:
1) Die Abkürzung (*) bedeutet nach Abschluss aller Spiele der Vorrunde der Saison 2009 (Spiele gemäß offiziellem Spielplan).
2) Zur Ermittlung der Abschlusstabelle finden grundsätzlich die Bestimmungen von § 37.1 Wettkampfordnung (WKO) Anwendung, d.h. bei Punktgleichheit direkter Vergleich.
3) Vereine, deren Mannschaften nicht an einem organisierten Spielbetrieb ihres DRIV-Landesverbandes teilnehmen (keine ausreichende Anzahl von Mannschaften, kein organisierter Spielbetrieb wird angeboten o.ä.), können am Spielbetrieb eines anderen DRIV-Landesverbandes teilnehmen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des jeweiligen DRIV-Landesverbandes. Ein Aufstieg dieser Mannschaften in die höchste Liga einer jeweiligen Altersklasse des jeweiligen DRIV-Landesverbandes ist nicht möglich. Diese Ausnahmegenehmigung ist befristet bis zum 31.12.2009.
4) Alle Mannschaften, die sich am Ende der Saison 2009 für einen Aufstieg qualifiziert haben, müssen bis spätestens zum 15. November 2009 rechtsverbindlich bestätigen, ob sie den Aufstieg wahrnehmen oder darauf verzichten werden.

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