Gesamt Heim Auswärts
Pl. Team Sp. ± P P% Sp. ± P P% Sp. ± P P%
1. Rostocker Nasenbären I 10 +128 20 100% 5 +72 10 100% 5 +56 10 100%
2. Berlin Buffalos I 10 +74 16 80% 5 +57 8 80% 5 +17 8 80%
3. Eckernförder MTV I 10 -63 9 45% 5 -17 6 60% 5 -46 3 30%
4. Dynamics Neu Allermöhe I 10 -16 6 30% 5 +2 4 40% 5 -18 2 20%
5. HSV North Stars I 10 -74 6 30% 5 -21 4 40% 5 -53 2 20%
6. Hamburg Sharks II 10 -49 3 15% 5 -32 1 10% 5 -17 2 20%
Der Erstplatzierte (*) der Regionalliga Nord-Ost ist Meister und steigt direkt in die 2. Bundesliga auf. Sollte der Erstplatzierte (*) nicht aufstiegsberechtigt sein (z. B. zweite oder eine ausländische Mannschaft) oder eine Mannschaft verzichtet frühzeitig auf einen möglichen Aufstieg in die 2. Bundesliga, geht die Aufstiegs-berechtigung an die beste dahinter platzierte, aufstiegsberechtigte Mannschaft (*) dieser Liga über; diese Regelung gilt aber ausdrücklich nur bis Platz 5 (*). Sollte dabei kein Aufsteiger feststehen (z. B. Aufstiegs-verzicht), wird der freie Aufstiegsplatz der jeweils bestplatzierten, nicht aufgestiegenen Mannschaft (*) der fünf anderen Regionalligen angeboten; diese Regelung gilt ebenfalls ausdrücklich nur bis Platz 5 (*). Sollten sich dabei von den anderen sechs Regionalligen zwei oder mehr Mannschaften zum Aufstieg bereit erklären, wird der freie Aufstiegsplatz in Relegationsspielen oder einem Relegationsturnier ausgespielt; der genaue Modus und Zeitplan werden von der ISHD festgelegt.
Der Letztplatzierte (*) steigt in die Landesliga ab. Wenn im direkten Einzugsbereich einer abgestiegenen Mannschaft keine Landesliga besteht oder nicht ausreichend Mannschaften in die entsprechende Regional-liga aufsteigen wollen, kann der ISHD-Vorstand im Ausnahmefall eine Entscheidung treffen, dass die abge-stiegene Mannschaft in der Regionalliga verbleiben kann.

Grundsätzliche Anmerkungen bzw. Erläuterungen:
1.) Die Abkürzung "(*)" bedeutet "nach Abschluß aller Spiele der Vorrunde der Saison 2006 (Spiele gemäß offiziellem Spielplan)".
2.) Zur Ermittlung der Abschlusstabelle finden grundsätzlich die Bestimmungen von § 38.1 Wettkampfordnung (WKO) Anwendung, d.h. bei Punktgleichheit direkter Vergleich.
3.) Alle Mannschaften, die sich für einen Aufstieg qualifiziert haben, müssen bis spätestens zum 20. November des laufenden Jahres rechtsverbindlich bestätigen, ob sie den Aufstieg wahrnehmen oder darauf verzichten werden.

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