Gesamt Heim Auswärts
Pl. Team Sp. ± P P% Sp. ± P P% Sp. ± P P%
1. Bochum Lakers I 14 +190 28 100% 7 +101 14 100% 7 +89 14 100%
2. Ahauser SV II 14 +77 22 79% 7 +52 10 71% 7 +25 12 86%
3. Willicher Dragons II 14 +1 14 50% 7 +23 10 71% 7 -22 4 29%
4. Duisburg Ducks III 14 -24 14 50% 7 -9 8 57% 7 -15 6 43%
5. Moskitos Essen IV 14 -2 13 46% 7 +6 8 57% 7 -8 5 36%
6. Crefelder SC III 14 -27 12 43% 7 -8 8 57% 7 -19 4 29%
7. Bockumer Bulldogs II 14 -42 9 32% 7 +1 7 50% 7 -43 2 14%
8. Neuenkamp Devils II 14 -173 0 0% 7 -78 0 0% 7 -95 0 0%
Von der ISHD werden nur die drei NRW-Landesligen Rheinland, Niederrhein und Westfalen geleitet und verwaltet. Die Erstplatzierten (*) in den drei vorgenannten Landesligen sind Meister und steigen direkt in die Regionalliga West bzw. Regionalliga Mitte 2006 auf.
Wenn eine aufstiegsberechtigte Mannschaft auf den Aufstieg verzichtet, geht die Aufstiegsberechtigung an die beste dahinter platzierte Mannschaft (*) dieser Liga über; diese Regelung gilt aber ausdrücklich nur bis Platz 5 (*). Sollte dabei kein Aufsteiger feststehen (z. B. Aufstiegsverzicht), wird der freie Aufstiegsplatz der jeweils bestplatzierten, nicht aufgestiegenen Mannschaft (*) der beiden anderen Landesligen angeboten; diese Regelung gilt ebenfalls ausdrücklich nur bis Platz 5 (*). Sollten sich dabei von den anderen beiden Landesligen zwei Mannschaften zum Aufstieg bereit erklären, wird der freie Aufstiegsplatz in Relegationsspielen ausgespielt; der genaue Modus und Zeitplan werden von der ISHD festgelegt.
Eine Mannschaft ist in die Regionalliga West bzw. Mitte nur aufstiegsberechtigt, wenn dort keine andere Mannschaft des gleichen Vereines mitspielt.

Grundsätzliche Anmerkungen bzw. Erläuterungen:
1.) Die Abkürzung "(*)" bedeutet "nach Abschluß aller Spiele der Vorrunde der Saison 2005 (Spiele gemäß offiziellem Spielplan)".
2.) Zur Ermittlung der Abschlusstabelle finden grundsätzlich die Bestimmungen von § 38.1 Wettkampfordnung (WKO) Anwendung, d.h. bei Punktgleichheit direkter Vergleich.
3.) Alle Mannschaften, die sich für einen Aufstieg qualifiziert haben, müssen bis spätestens zum 20. November des laufenden Jahres rechtsverbindlich bestätigen, ob sie den Aufstieg wahrnehmen oder darauf verzichten werden.

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