Gesamt Heim Auswärts
Pl. Team Sp. ± P P% Sp. ± P P% Sp. ± P P%
1. Samurai Iserlohn III 16 +85 25 78% 8 +65 16 100% 8 +20 9 56%
2. Piranhas Oberhausen II 16 +43 22 69% 8 +41 14 88% 8 +2 8 50%
3. Duisburg Ducks III 16 +19 21 66% 8 +20 11 69% 8 -1 10 63%
4. Neuenkamp Devils I 16 +12 20 63% 8 +18 14 88% 8 -6 6 38%
5. Crefelder SC III 16 -18 15 47% 8 +13 9 56% 8 -31 6 38%
6. Pulheim Vipers II 16 +1 14 44% 8 +22 12 75% 8 -21 2 13%
7. Ahauser SV II 16 -39 11 34% 8 +1 8 50% 8 -40 3 19%
8. Sterkrade Fireballs II 16 -21 10 31% 8 +2 8 50% 8 -23 2 13%
9. Bockumer Bulldogs II 16 -82 6 19% 8 -23 6 38% 8 -59 0 0%
Von der ISHD wird nur die Landesliga West mit den drei Staffeln Rheinland, Westfalen und Niederrhein verwaltet; alle anderen Landesligen werden vom zuständigen DRIV-Landesverband geführt.
Die Erstplatzierten (*) in den drei Landesligen West sind Meister und steigen direkt in die Regionalliga West auf. Wenn eine aufstiegsberechtigte Mannschaft auf den Aufstieg verzichtet, geht die Aufstiegsberechtigung an die beste dahinter platzierte Mannschaft (*) dieser Liga über; diese Regelung gilt aber ausdrücklich nur bis Platz 3 (*).
Sollte dabei kein Aufsteiger feststehen (z. B. Aufstiegsverzicht), wird der freie Aufstiegsplatz der jeweils bestplatzierten, nicht aufgestiegenen Mannschaft (*) der beiden anderen Landesligen West angeboten; diese Regelung gilt ebenfalls ausdrücklich nur bis Platz 3 (*). Sollten sich dabei von den anderen beiden Landesligen West zwei Mannschaften zum Aufstieg bereit erklären, wird der freie Aufstiegsplatz in Relegationsspielen ausgespielt; der genaue Modus und Zeitplan werden von der ISHD festgelegt.

Grundsätzliche Anmerkungen bzw. Erläuterungen:
1.) Die Abkürzung "(*)" bedeutet "nach Abschluß aller Spiele der Vorrunde der Saison 2003 (Spiele gemäß offiziellem Spielplan)".
2.) Zur Ermittlung der Abschlusstabelle finden grundsätzlich die Bestimmungen von § 38.1 Wettkampfordnung (WKO) Anwendung, d.h. bei Punktgleichheit direkter Vergleich.
3.) Alle Mannschaften, die sich für einen Aufstieg qualifiziert haben, müssen bis spätestens zum 15. Dezember des laufenden Jahres rechtsverbindlich bestätigen, ob sie den Aufstieg wahrnehmen oder darauf verzichten werden.

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