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Der Lehrgang für die Schiedsrichter Stufe 3 wird mit sofortiger Wirkung abgeschafft.

Zukünftig erfolgt die Ernennung zum Stufe 3 - Schiedsrichter durch den Schiedsrichterobmann unter bestimmten Voraussetzungen:

Ein Schiedsrichter oder eine Schiedsrichterin muss in zwei aufeinander folgenden Saisons jeweils mindestens 50 Punkte erzielen. Nach Feststellung des Punkte-Solls zum 31.10. ist es erforderlich, dass sich der Schiedsrichter aktiv beim Schiedsrichterobmann meldet, um die Erfüllung der Voraussetzungen zu bestätigen. Sofern keine weiteren Beweggründe gegen eine Hochstufung sprechen, wird der/die Schiedsrichter/in zur kommenden Saison zum Stufe 3 - Schiedsrichter ernannt.

Eine vorzeitige Hochstufung kann ausschließlich in begründeten Ausnahmefällen vom Schiedsrichterobmann entschieden werden.