Für Schiedsrichter, welche 2020 noch keine Weiterbildung besuchen konnten, gelten die obigen Ausführungen entsprechend. Jedoch wird das ISHD-Schiedsrichterwesen, in Absprache mit den Landesverbänden, versuchen nicht durchgeführte Weiterbildungen noch in diesem Jahr zum Abschluss zu bringen.
Somit ist gemäß § 63.3. WKO in den vorgenannten Fällen kein Antrag auf höhere Gewalt notwendig.
Bei Rückfragen steht das ISHD-Schiedsrichterwesen ( E-Mail) jederzeit gerne zur Verfügung.