Aufgrund der Tatsache, dass die Saison 2020 aufgrund der Corona-Pandemie nicht wie geplant durchgeführt werden konnte, hat das ISHD-Schiedsrichterwesen entschieden, dass alle Schiedsrichterlizenzen, trotz Nichterreichens des Punktesolls, zum 31.12.2020 unverändert ihre Gültigkeit behalten.
Für Schiedsrichter, welche 2020 noch keine Weiterbildung besuchen konnten, gelten die obigen Ausführungen entsprechend. Jedoch wird das ISHD-Schiedsrichterwesen, in Absprache mit den Landesverbänden, versuchen nicht durchgeführte Weiterbildungen noch in diesem Jahr zum Abschluss zu bringen.
Somit ist gemäß § 63.3. WKO in den vorgenannten Fällen kein Antrag auf höhere Gewalt notwendig.
Bei Rückfragen steht das ISHD-Schiedsrichterwesen ( E-Mail) jederzeit gerne zur Verfügung.
Für Schiedsrichter, welche 2020 noch keine Weiterbildung besuchen konnten, gelten die obigen Ausführungen entsprechend. Jedoch wird das ISHD-Schiedsrichterwesen, in Absprache mit den Landesverbänden, versuchen nicht durchgeführte Weiterbildungen noch in diesem Jahr zum Abschluss zu bringen.
Somit ist gemäß § 63.3. WKO in den vorgenannten Fällen kein Antrag auf höhere Gewalt notwendig.
Bei Rückfragen steht das ISHD-Schiedsrichterwesen ( E-Mail) jederzeit gerne zur Verfügung.