- Trainerlizenzen B und C und Vorstufenqualifikationen (Instruktorlizenzen), die zum 31.12.2020 ablaufen, werden unabhängig vom Nachweis der erforderlichen LE (Lerneinheiten) automatisch um ein Jahr verlängert. Diese Lizenzen brauchen nicht zur Verlängerung an die ISHD-Geschäftsstelle eingesandt zu werden. Die dann zum 31.12.2021 ablaufenden Lizenzen werden nach Vorlage von 15 LE um 3 Jahre (C-Lizenz) bzw. 1 Jahr (B-Lizenz) verlängert.
- Vorstufenqualifikationen (Instruktorlizenzen) die durch die Verlängerung zum 31.12.2021 ungültig werden, müssen vor Ablauf zur Verlängerung 15 LE Weiterbildung nachgewiesen werden. Diese Lizenz wird dann um 3 Jahre verlängert.
- Trainerlizenzen B und C, die 2019 oder früher abgelaufen sind, können - wie auf der ISHD-Homepage unter https://www.ishd.de/ishd/downloads hinterlegt - verlängert werden, wenn die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden.
- Vorstufenqualifikationen (Instruktor-Lizenzen) die zum 31.12.2019 abgelaufen sind, sind verfallen und können nicht mehr verlängert werden.
Bei Rückfragen steht die ISHD-Geschäftsstelle ( E-Mail) oder der Leiter ISHD-Trainerausbildung Harald Knott ( E-Mail) jederzeit gerne zur Verfügung.