Gesamt Heim Auswärts
Pl. Team Sp. ± P P% Sp. ± P P% Sp. ± P P%
1. Pulheim Vipers I 12 +132 34 94% 6 +67 18 100% 6 +65 16 89%
2. HC Köln-West Rheinos I 12 +100 32 89% 6 +54 17 94% 6 +46 15 83%
3. Hilden Flames II 12 +25 24 67% 6 +15 12 67% 6 +10 12 67%
4. Crefelder SC III 12 -16 15 42% 6 -6 9 50% 6 -10 6 33%
5. Uedesheim Chiefs I 12 -19 15 42% 6 -8 9 50% 6 -11 6 33%
6. Monheim Skunks I 12 -85 3 8% 6 -42 3 17% 6 -43 0 0%
7. Flames Erftstadt I 12 -137 3 8% 6 -61 3 17% 6 -76 0 0%

Die 2. Jugendliga West 2017 ist in drei Gruppen

- 2. Jugendliga West A (2.JGWA)

- 2. Jugendliga West B (2.JGWB)

- 2. Jugendliga West C (2.JGWC)

aufgeteilt.

Die Erstplatzierten (Platz 1) (*) der drei Gruppen sind Meister 2016 der 2. Jugendliga West A, 2. Jugendliga West B bzw. 2. Jugendliga West C und steigen direkt in die 1. Jugendliga West auf.

Sollte der Erstplatzierte (Platz 1) (*) nicht aufstiegsberechtigt sein (z.B. zweite Mannschaft eines Vereins) oder eine Mannschaft verzichtet frühzeitig auf einen möglichen Aufstieg in die 1. Jugendliga West, geht die Aufstiegsberechtigung an die beste dahinter platzierte Mannschaft (*) dieser Gruppe über; diese Regelung gilt aber ausdrücklich nur bis Platz 3 (*). Sollte dabei kein Aufsteiger feststehen (z. B. Aufstiegsverzicht), wird der freie Aufstiegsplatz der jeweils bestplatzierten, nicht aufgestiegenen Mannschaft (*) der beiden anderen Jugendligen angeboten; diese Regelung gilt ebenfalls ausdrücklich nur bis Platz 3 (*). Sollten sich dabei von den anderen beiden Jugendligen zwei oder mehr Mannschaften zum Aufstieg bereit erklären, wird der freie Aufstiegsplatz in Relegationsspielen ausgespielt; der genaue Modus und Zeitplan werden von der ISHD festgelegt.

Grundsätzliche Anmerkungen bzw. Erläuterungen:
1) Die Abkürzung (*) bedeutet nach Abschluss aller Spiele der Vorrunde der Saison 2017 (Spiele gemäß offiziellem Spielplan).
2) Zur Ermittlung der Abschlusstabelle finden grundsätzlich die Bestimmungen von § 37.1 Wettkampfordnung (WKO) Anwendung, d.h. bei Punktgleichheit direkter Vergleich.
3) Vereine, deren Mannschaften nicht an einem organisierten Spielbetrieb ihres DRIV-Landesverbandes teilnehmen (z.B. keine ausreichende Anzahl von Mannschaften oder kein organisierter Spielbetrieb), können am Spielbetrieb eines anderen DRIV-Landesverbandes teilnehmen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung beider betroffenen DRIV-Landesverbände und der ISHD. Sollte ein Verein in einer Nachwuchsaltersklasse in der höchsten Liga eines anderen Landesverbandes teilnehmen, ist eine Qualifikation zu den Play-Offs und Teilnahme an den Play-Offs nicht möglich.
4) Sofern von der ISHD nicht ausdrücklich anders festgelegt ist, legt jeder DRIV-Landesverband in den Nachwuchsaltersklassen selbständig die Modalitäten zur Ermittlung des jeweiligen Landesmeisters fest; dies gilt auch, wenn ein DRIV-Landesverband in einer Altersklasse keinen eigenen Meisterschaftsspielbetrieb anbietet. Jeder DRIV-Landesverband kann nur Mannschaften aus seinem eigenen Landesverband bei der Ermittlung der eigenen Landesmeisterschaft berücksichtigen und zur Endrunde zur Deutschen Meisterschaft melden. Die entsprechenden Modalitäten muss jeder DRIV-Landesverband bis spätestens zum 30.06. e.j.J. der ISHD-Geschäftsstelle schriftlich mitteilen. Wenn eine Nachwuchsmannschaft am Meisterschaftsspielbetrieb eines anderen DRIV-Landesverbandes teilnimmt, wird das sportliche Abschneiden im Meisterschaftsspielbetrieb des anderen DRIV-Landesverbandes nicht automatisch bei der Ermittlung der eigenen Landesmeisterschaft berücksichtigt.
5) Alle Mannschaften, die sich am Ende der Saison 2017 für einen Aufstieg qualifiziert haben, müssen bis spätestens zum 31.10.2017 der ISHD rechtsverbindlich bestätigen, ob sie den Aufstieg wahrnehmen oder darauf verzichten werden.

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