Tabelle 2. Schülerliga C 2016
Gesamt | Heim | Auswärts | |||||||||||
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Pl. | Team | Sp. | ± | P | P% | Sp. | ± | P | P% | Sp. | ± | P | P% |
1. | Pulheim Vipers I | 10 | +48 | 26 | 87% | 5 | +34 | 14 | 93% | 5 | +14 | 12 | 80% |
2. | Hilden Flames II | 10 | +31 | 22 | 73% | 5 | +15 | 12 | 80% | 5 | +16 | 10 | 67% |
3. | IVA Rhein Main Patriots I | 10 | +19 | 21 | 70% | 5 | +5 | 12 | 80% | 5 | +14 | 9 | 60% |
4. | Düsseldorf Rams II | 10 | +12 | 15 | 50% | 5 | +6 | 9 | 60% | 5 | +6 | 6 | 40% |
5. | Uedesheim Chiefs I | 10 | -50 | 3 | 10% | 5 | -20 | 3 | 20% | 5 | -30 | 0 | 0% |
6. | Monheim Skunks I | 10 | -60 | 3 | 10% | 5 | -35 | 3 | 20% | 5 | -25 | 0 | 0% |
Die 2. Schülerliga West 2016 ist in vier Gruppen
- 2. Schülerliga West A (2.SLA)
- 2. Schülerliga West B (2.SLB)
- 2. Schülerliga West C (2.SLC)
- 2. Schülerliga West D (2.SLD)
aufgeteilt.
In allen vier Gruppen wird nach Abschluss der Vorrunde (*) eine Endrunde in fünf Staffeln im Modus Jeder gegen Jeden mit Hin- und Rückspiel durchgeführt. Die dazu benötigten Hallenzeiten (gemäß gültigem Rahmenspielplan 2016) sind von den teilnehmenden Vereinen dem stellv. Spielleiter Detlef Heidrich bis zum 01.06.2016 zu melden.
Zur Ermittlung der Teilnehmer der fünf Endrunden 2016 wird nach Abschluss der Vorrunde eine neue Tabelle mit allen Teams aus den drei Gruppen gebildet. Die Platzierung in dieser Tabelle ergibt sich aus dem erzielten Punktekoeffizienten (Gesamtpluspunkte der Vorrunde geteilt durch Anzahl der Vorrundenspiele) der Vorrunde. Bei Gleichheit entscheidet das Los. Der Gruppenerste einer jeden Vorrunde (*) ist automatisch für die 2. SLE1 qualifiziert.
Der ersten Staffel 2. Schülerliga E1 (2. SLE1) gehören die Mannschaften auf den Plätzen 1 5 an. Hier werden die Plätze 1 bis 5 der 2. Schülerliga West 2016 ausgespielt.
Der zweiten Staffel 2. Schülerliga E2 (2. SLE2) gehören die Mannschaften auf den Plätzen 6 10 an. Hier werden die Plätze 6 bis 10 der 2. Schülerliga West 2016 ausgespielt.
Der dritten Staffel 2. Schülerliga E3 (2. SLE3) gehören die Mannschaften auf den Plätzen 11 15 an. Hier werden die Plätze 11 15 der 2. Schülerliga West 2016 ausgespielt.
Der vierten Staffel 2. Schülerliga E4 (2. SLE4) gehören die Mannschaften auf den Plätzen 16 20 an. Hier werden die Plätze 16 20 der 2. Schülerliga West 2016 ausgespielt.
Der fünften Staffel 2. Schülerliga E4 (2. SLE4) gehört die Mannschaft auf dem Platz 21 bis 24 an, sowie die Teams, welche sich bis zum 01.06.2016 für eine Teilnahme an der Platzierungsrunde SLE5 anmelden. Hier werden die Plätze 21 bis x der 2. Schülerliga West 2016 ausgespielt.
Die ISHD behält sich Änderungen auf Grund der Nachmeldungen zur Platzierungsrunde vor.
Der Erstplatzierte (Platz 1) (*) der 2.Schülerliga E1 (2. SLE1) ist Meister der 2.Schülerliga West 2016. Die beiden Erstplatzierten (Platz 1 und 2) (*) der 2.Schülerliga E1 (2. SLE1) steigen direkt in die 1. Schülerliga West 2017 auf.
Sollte einer der beiden Erstplatzierten (*) nicht aufstiegsberechtigt sein (z.B. zweite Mannschaft eines Vereins) oder eine Mannschaft verzichtet frühzeitig auf einen möglichen Aufstieg in die 1. Schülerliga West, geht die Aufstiegsberechtigung an die beste dahinter platzierte Mannschaft (*) dieser Gruppe über; diese Regelung gilt aber ausdrücklich nur bis Platz 3 (*). Sollte es bei Anwendung der vorstehenden Bestimmungen danach immer noch keinen Aufsteiger geben, trifft der ISHD-Vorstand eine Entscheidung über den Aufstiegsplatz.
Grundsätzliche Anmerkungen bzw. Erläuterungen:
1) Die Abkürzung (*) bedeutet nach Abschluss aller Spiele der Vorrunde der Saison
2016 (Spiele gemäß offiziellem Spielplan).
2) Zur Ermittlung der Abschlusstabelle finden grundsätzlich die Bestimmungen von § 37.1
Wettkampfordnung (WKO) Anwendung, d.h. bei Punktgleichheit direkter Vergleich.
3) Vereine, deren Mannschaften nicht an einem organisierten Spielbetrieb ihres DRIV-Landesverbandes teilnehmen
(z.B. keine ausreichende Anzahl von Mannschaften oder kein organisierter Spielbetrieb),
können am Spielbetrieb eines anderen DRIV-Landesverbandes teilnehmen.
Voraussetzung dafür ist die Zustimmung beider betroffenen DRIV-Landesverbände und der ISHD.
Sollte ein Verein in einer Nachwuchsaltersklasse in der höchsten Liga eines anderen Landesverbandes teilnehmen,
ist eine Qualifikation zu den Play-Offs und Teilnahme an den Play-Offs nicht möglich.
4) Sofern von der ISHD nicht ausdrücklich anders festgelegt ist, legt jeder DRIV-Landesverband in den Nachwuchsaltersklassen selbständig die Modalitäten zur Ermittlung des jeweiligen Landesmeisters fest;
dies gilt auch, wenn ein DRIV-Landesverband in einer Altersklasse keinen eigenen Meisterschaftsspielbetrieb anbietet.
Jeder DRIV-Landesverband kann nur Mannschaften aus seinem eigenen Landesverband bei der Ermittlung der eigenen Landesmeisterschaft berücksichtigen und zur Endrunde zur Deutschen Meisterschaft melden.
Die entsprechenden Modalitäten muss jeder DRIV-Landesverband bis spätestens zum 30.06. e.j.J. der ISHD-Geschäftsstelle schriftlich mitteilen.
Wenn eine Nachwuchsmannschaft am Meisterschaftsspielbetrieb eines anderen DRIV-Landesverbandes teilnimmt,
wird das sportliche Abschneiden im Meisterschaftsspielbetrieb des anderen DRIV-Landesverbandes nicht automatisch bei der Ermittlung der eigenen Landesmeisterschaft berücksichtigt.
5) Alle Mannschaften, die sich am Ende der Saison 2016 für einen Aufstieg qualifiziert haben,
müssen bis spätestens zum 31.10.2016 der ISHD rechtsverbindlich bestätigen, ob sie den Aufstieg wahrnehmen oder darauf verzichten werden.
API
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-
https://public.ishd.de/saison/2016/ligen/2-schuelerliga-c/tabelle.xml?extended=1
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