Gesamt Heim Auswärts
Pl. Team Sp. ± P P% Sp. ± P P% Sp. ± P P%
1. ? SV Winnenden I 14 +59 33 79% 7 +31 18 86% 7 +28 15 71%
2. ? RRV Bad Friedrichshall I 14 +61 33 79% 7 +33 17 81% 7 +28 16 76%
3. HC Merdingen II 14 +30 31 74% 7 +16 15 71% 7 +14 16 76%
4. Hotdogs Bräunlingen I 14 +5 21 50% 7 +29 18 86% 7 -24 3 14%
5. Abstatt Vipers I 14 -6 18 43% 7 +7 12 57% 7 -13 6 29%
6. ? RSC Bulls Bahlingen I 14 -26 15 36% 7 +2 12 57% 7 -28 3 14%
7. ? Dragons Heilbronn I 14 -19 15 36% 7 +10 12 57% 7 -29 3 14%
8. Badgers Spaichingen II 14 -104 2 5% 7 -33 2 10% 7 -71 0 0%

Der Erstplatzierte (Platz 1) (*) der Regionalliga Süd-West (RLSW) 2015 ist Meister und steigt in die 2.Bundesliga 2016 auf.

Sollte der Erstplatzierte (*) nicht aufstiegsberechtigt sein oder eine Mannschaft verzichtet frühzeitig auf einen möglichen Aufstieg in die 2. Bundesliga, geht die Aufstiegsberechtigung an die beste dahinter platzierte, aufstiegsberechtigte Mannschaft (*) dieser Liga über; diese Regelung gilt aber ausdrücklich nur bis Platz 3 (*). Sollte dabei kein Aufsteiger feststehen (z. B. Aufstiegsverzicht), wird der freie Aufstiegsplatz der jeweils bestplatzierten, nicht aufgestiegenen Mannschaft (*) der fünf anderen Regionalligen angeboten; diese Regelung gilt ausdrücklich nur bis Platz 3 (*). Sollte es bei Anwendung der vorstehenden Bestimmungen danach immer noch keinen Aufsteiger geben, trifft der ISHD-Vorstand eine Entscheidung über den Aufstiegsplatz.

Der Letztplatzierte (Platz 8) der Regionalliga Süd-West (*) steigt direkt in die Landesliga ab.

Der Erstplatzierte (Platz 1) (*) der Landesliga Baden-Württemberg 2015 steigt direkt in die Regionalliga Süd-West 2016 auf. Eine Mannschaft ist in die Regionalliga Süd-West 2016 nur aufstiegsberechtigt, wenn dort in der Saison 2016 keine andere Mannschaft des gleichen Vereines mitspielt. Wenn eine aufstiegsberechtigte Mannschaft auf den Aufstieg in die Regionalliga Süd-West 2016 verzichtet, geht die Aufstiegsberechtigung an die beste dahinter platzierte Mannschaft (*) dieser Landesliga über; diese Regelung gilt aber ausdrücklich nur bis Platz 3 (*). Sollte dabei kein Aufsteiger feststehen (z. B. Aufstiegsverzicht), so verbleibt der Absteiger aus der Regionalliga Süd-West 2015 in dieser Liga.

Wenn im direkten Einzugsbereich einer abgestiegenen Mannschaft keine Landesliga besteht oder nicht ausreichend Mannschaften in die entsprechende Regionalliga aufsteigen wollen, kann der ISHD-Vorstand im Ausnahmefall eine Entscheidung treffen, dass die abgestiegene Mannschaft in der Regionalliga verbleiben kann.

Grundsätzliche Anmerkungen bzw. Erläuterungen:
1) Die Abkürzung (*) bedeutet nach Abschluss aller Spiele der Vorrunde der Saison 2015 (Spiele gemäß offiziellem Spielplan).
2) Zur Ermittlung der Abschlusstabelle finden grundsätzlich die Bestimmungen von § 37.1 Wettkampfordnung (WKO) Anwendung, d.h. bei Punktgleichheit direkter Vergleich.
3) Vereine, deren Mannschaften nicht an einem organisierten Spielbetrieb ihres DRIV-Landesverbandes teilnehmen (z.B. keine ausreichende Anzahl von Mannschaften oder kein organisierter Spielbetrieb), können am Spielbetrieb eines anderen DRIV-Landesverbandes teilnehmen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung beider betroffenen DRIV-Landesverbände und der ISHD. Sollte ein Verein in einer Nachwuchsaltersklasse in der höchsten Liga eines anderen Landesverbandes teilnehmen, ist eine Qualifikation zu den Play-Offs und Teilnahme an den Play-Offs nicht möglich.
4) Sofern von der ISHD nicht ausdrücklich anders festgelegt ist, legt jeder DRIV-Landesverband in den Nachwuchsaltersklassen selbständig die Modalitäten zur Ermittlung des jeweiligen Landesmeisters fest; dies gilt auch, wenn ein DRIV-Landesverband in einer Altersklasse keinen eigenen Meisterschaftsspielbetrieb anbietet. Jeder DRIV-Landesverband kann nur Mannschaften aus seinem eigenen Landesverband bei der Ermittlung der eigenen Landesmeisterschaft berücksichtigen und zur Endrunde zur Deutschen Meisterschaft melden. Die entsprechenden Modalitäten muss jeder DRIV-Landesverband bis spätestens zum 30.06. e.j.J. der ISHD-Geschäftsstelle schriftlich mitteilen. Wenn eine Nachwuchsmannschaft am Meisterschaftsspielbetrieb eines anderen DRIV-Landesverbandes teilnimmt, wird das sportliche Abschneiden im Meisterschaftsspielbetrieb des anderen DRIV-Landesverbandes nicht automatisch bei der Ermittlung der eigenen Landesmeisterschaft berücksichtigt.
5) Alle Mannschaften, die sich am Ende der Saison 2015 für einen Aufstieg qualifiziert haben, müssen bis spätestens zum 31.10.2015 der ISHD rechtsverbindlich bestätigen, ob sie den Aufstieg wahrnehmen oder darauf verzichten werden.

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