Gesamt Heim Auswärts
Pl. Team Sp. ± P P% Sp. ± P P% Sp. ± P P%
1. Brakel Blitz I 8 +36 16 100% 4 +19 8 100% 4 +17 8 100%
2. Bissendorfer Panther I 8 +1 8 50% 4 +2 6 75% 4 -1 2 25%
3. Ahauser Maidy Dogs I 8 -1 8 50% 4 +1 5 63% 4 -2 3 38%
4. Samurai Iserlohn I 8 -10 5 31% 4 +1 5 63% 4 -11 0 0%
5. Holtenau Huskies I 8 -26 3 19% 4 -7 2 25% 4 -19 1 13%
Die 2. Damenliga 2012 ist in zwei Gruppen (2.Damenliga Nord und 2. Damenliga Süd) aufgeteilt.

Die Erstplatzierten (Platz 1) (*) beider Gruppen sind Meister 2011 und steigen direkt in die 1.Damenliga auf. Wenn alle (!!) in der 2. Damenliga 2012 teilnehmenden Mannschaften bis 31.05.2012 schriftlich zustimmen, kann die Abschlussplatzierung der 2. Damenliga auch in Form eines Endrundenturnieres durchgeführt werden. Im Falle einer Endrunde legt die ISHD den Spielort, Datum und Modus fest. Sollte der Erstplatzierte (*) nicht aufstiegsberechtigt sein oder eine Mannschaft verzichtet frühzeitig auf einen möglichen Aufstieg in die 1. Damenliga, geht die Aufstiegsberechtigung an die beste dahinter platzierte Mannschaft (*) über; diese Regelung gilt aber ausdrücklich nur bis Platz 3 (*). Sollte dabei kein Aufsteiger feststehen (z. B. Aufstiegsverzicht), wird der freie Aufstiegsplatz der jeweils bestplatzierten, nicht aufgestiegenen Mannschaft (*) der anderen 2. Damenliga angeboten; diese Regelung gilt ebenfalls ausdrücklich nur bis Platz 3 (*). Sollten sich dabei keine Mannschaft zum Aufstieg bereit erklären, so verbleibt der Absteiger aus der 1.Damenliga in dieser Liga.

Grundsätzliche Anmerkungen bzw. Erläuterungen:
1) Die Abkürzung (*) bedeutet nach Abschluss aller Spiele der Vorrunde der Saison 2012 (Spiele gemäß offiziellem Spielplan).
2) Zur Ermittlung der Abschlusstabelle finden grundsätzlich die Bestimmungen von § 37.1 Wettkampfordnung (WKO) Anwendung, d.h. bei Punktgleichheit direkter Vergleich.
3) Vereine, deren Mannschaften nicht an einem organisierten Spielbetrieb ihres DRIV-Landesverbandes teilnehmen (keine ausreichende Anzahl von Mannschaften, kein organisierter Spielbetrieb wird angeboten o.ä.), können am Spielbetrieb eines anderen DRIV-Landesverbandes teilnehmen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des jeweiligen DRIV-Landesverbandes. Sollte ein Verein in dieser Altersklasse in der höchsten Liga teilnehmen, ist eine Qualifikation zu den Play-Offs nicht möglich. Diese Ausnahmegenehmigung ist befristet bis zum 31.12.2012.
4) Alle Mannschaften, die sich am Ende der Saison 2012 für einen Aufstieg qualifiziert haben, müssen bis spätestens zum 15. November 2012 rechtsverbindlich bestätigen, ob sie den Aufstieg wahrnehmen oder darauf verzichten werden.

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