Gesamt Heim Auswärts
Pl. Team Sp. ± P P% Sp. ± P P% Sp. ± P P%
1. TSV Schwabmünchen I 16 +69 25 78% 8 +52 16 100% 8 +17 9 56%
2. ? IHC Atting I 16 +17 21 66% 8 +28 15 94% 8 -11 6 38%
3. ? HC Merdingen I 16 +19 21 66% 8 +20 12 75% 8 -1 9 56%
4. Badgers Spaichingen I 16 +12 18 56% 8 +22 12 75% 8 -10 6 38%
5. TSV Bernhardswald I 16 -7 17 53% 8 +15 14 88% 8 -22 3 19%
6. Freiburg Beasts I 16 +3 16 50% 8 +15 10 63% 8 -12 6 38%
7. Commanders Velbert I 16 -1 12 38% 8 +5 6 38% 8 -6 6 38%
8. SG Langenfeld Devils I 16 -22 12 38% 8 -11 5 31% 8 -11 7 44%
9. Hotdogs Bräunlingen I 16 -90 2 6% 8 -34 2 13% 8 -56 0 0%

Die Erstplatzierten (Platz 1) (*) der 2. Bundesliga Nord (2.BLN) und der 2. Bundesliga Süd (2.BLS) sind Meister der 2. Bundesliga Nord bzw. Süd und steigen direkt in die 1.BL 2013 auf.

Sollte unter den Erstplatzierten (Platz 1) (*) der 2.BLN und der 2.BLS jedoch eine zweite Herrenmannschaft eines Vereines sein oder die aufstiegsberechtigte Mannschaft auf den Aufstieg verzichten, geht die Aufstiegsberechtigung an die beste dahinter platzierte, aufstiegsberechtigte Mannschaft (*) über; diese Regelung gilt aber ausdrücklich nur bis Platz 3. Sollte dabei kein Aufsteiger / Relegationsteilnehmer feststehen, geht der freie Aufstiegsplatz an die andere 2. Bundesliga über. Sollte es bei Anwendung der vorstehenden Bestimmungen danach immer noch keinen Aufsteiger geben, trifft der ISHD-Vorstand eine Entscheidung über den Aufstiegsplatz.

Die drei Letztplatzierten (Platz 8, 9 und 10) der 2.BLN (*) und 2.BLS (*) steigen direkt in die Regionalliga ab.

Grundsätzliche Anmerkungen bzw. Erläuterungen:
1) Die Abkürzung (*) bedeutet nach Abschluss aller Spiele der Vorrunde der Saison 2012 (Spiele gemäß offiziellem Spielplan).
2) Zur Ermittlung der Abschlusstabelle finden grundsätzlich die Bestimmungen von § 37.1 Wettkampfordnung (WKO) Anwendung, d.h. bei Punktgleichheit direkter Vergleich.
3) Vereine, deren Mannschaften nicht an einem organisierten Spielbetrieb ihres DRIV-Landesverbandes teilnehmen (keine ausreichende Anzahl von Mannschaften, kein organisierter Spielbetrieb wird angeboten o.ä.), können am Spielbetrieb eines anderen DRIV-Landesverbandes teilnehmen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des jeweiligen DRIV-Landesverbandes. Sollte ein Verein in dieser Altersklasse in der höchsten Liga teilnehmen, ist eine Qualifikation zu den Play-Offs nicht möglich. Diese Ausnahmegenehmigung ist befristet bis zum 31.12.2012.
4) Alle Mannschaften, die sich am Ende der Saison 2012 für einen Aufstieg qualifiziert haben, müssen bis spätestens zum 15. November 2012 rechtsverbindlich bestätigen, ob sie den Aufstieg wahrnehmen oder darauf verzichten werden.

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