Gesamt Heim Auswärts
Pl. Team Sp. ± P P% Sp. ± P P% Sp. ± P P%
1. ? Uedesheim Chiefs I 12 +39 19 79% 6 +19 10 83% 6 +20 9 75%
2. ? Pulheim Vipers I 12 +67 19 79% 6 +33 11 92% 6 +34 8 67%
3. IVA Rhein Main Patriots I 12 +36 16 67% 6 +21 9 75% 6 +15 7 58%
4. Hilden Flames I 12 +18 14 58% 6 +23 10 83% 6 -5 4 33%
5. Kerpen Barracudas I 12 +23 11 46% 6 +14 7 58% 6 +9 4 33%
6. SG Langenfeld Devils II 12 -98 3 13% 6 -41 3 25% 6 -57 0 0%
7. Crefelder SC III 12 -85 2 8% 6 -45 2 17% 6 -40 0 0%
Der Erstplatzierte (*) ist Meister der 2. Jugendliga West B und steigt direkt in die 1. Jugendliga West auf (sofern es keine zweite Mannschaft sind).

Sollte der Erstplatzierte (*) nicht aufstiegsberechtigt sein (z.B. zweite Mannschaft eines Vereins) oder eine Mannschaft verzichtet frühzeitig auf einen möglichen Aufstieg in die 1. Jugendliga West, geht die Aufstiegsberechtigung an die beste dahinter platzierte Mannschaft (*) dieser Gruppe über; diese Regelung gilt aber ausdrücklich nur bis Platz 4 (*). Sollte dabei keine aufstiegsbereite Mannschaft feststehen (z. B. Aufstiegsverzicht), wird der freie Platz zur Teilnahme an der Aufstiegsrunde der jeweils bestplatzierten, nicht aufgestiegenen Mannschaft (*) der beiden anderen Gruppen der 2. Jugendliga West angeboten; diese Regelung gilt ebenfalls ausdrücklich nur bis Platz 4 (*).

Grundsätzliche Anmerkungen bzw. Erläuterungen:
1) Die Abkürzung (*) bedeutet nach Abschluss aller Spiele der Vorrunde der Saison 2010 (Spiele gemäß offiziellem Spielplan).
2) Zur Ermittlung der Abschlusstabelle finden grundsätzlich die Bestimmungen von § 37.1 Wettkampfordnung (WKO) Anwendung, d.h. bei Punktgleichheit direkter Vergleich.
3) Vereine, deren Mannschaften nicht an einem organisierten Spielbetrieb ihres DRIV-Landesverbandes teilnehmen (keine ausreichende Anzahl von Mannschaften, kein organisierter Spielbetrieb wird angeboten o.ä.), können am Spielbetrieb eines anderen DRIV-Landesverbandes teilnehmen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des jeweiligen DRIV-Landesverbandes. Sollte ein Verein in dieser Altersklasse in der höchsten Liga teilnehmen, ist eine Qualifikation zu den Play-Offs nicht möglich. Diese Ausnahmegenehmigung ist befristet bis zum 31.12.2010.
4) Alle Mannschaften, die sich am Ende der Saison 2010 für einen Aufstieg qualifiziert haben, müssen bis spätestens zum 15. November 2010 rechtsverbindlich bestätigen, ob sie den Aufstieg wahrnehmen oder darauf verzichten werden.

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