Gesamt Heim Auswärts
Pl. Team Sp. ± P P% Sp. ± P P% Sp. ± P P%
1. ERC Weserbergland I 12 +57 18 75% 6 +23 10 83% 6 +34 8 67%
2. HCT Hemer Dragons I 12 +20 16 67% 6 +16 8 67% 6 +4 8 67%
3. Mendener Mambas II 12 +10 16 67% 6 +3 7 58% 6 +7 9 75%
4. ? TV Paderborn I 12 +15 13 54% 6 +19 8 67% 6 -4 5 42%
5. ? Münster Mottek I 12 +29 13 54% 6 +31 7 58% 6 -2 6 50%
6. Highlander Lüdenscheid III 12 -59 7 29% 6 -5 4 33% 6 -54 3 25%
7. Samurai Iserlohn III 12 -72 1 4% 6 -34 1 8% 6 -38 0 0%

Von der ISHD werden nur die vier NRW-Landesligen Mittelrhein, Niederrhein, Rheinland und Westfalen geleitet und verwaltet; alle anderen Landesligen werden vom zuständigen DRIV-Landesverband geführt.

Die Erstplatzierten (*) in den vier vorgenannten Landesligen sind Meister und steigen direkt in die Regionalliga West bzw. Regionalliga Mitte auf. Wenn eine aufstiegsberechtigte Mannschaft auf den Aufstieg verzichtet, geht die Aufstiegsberechtigung an die beste dahinter platzierte Mannschaft (*) dieser Liga über; diese Regelung gilt aber ausdrücklich nur bis Platz 4 (*).

Sollte dabei kein Aufsteiger feststehen (z. B. Aufstiegsverzicht), wird der freie Aufstiegsplatz der jeweils bestplatzierten, nicht aufgestiegenen Mannschaft (*) der beiden anderen Landesligen angeboten; diese Regelung gilt ebenfalls ausdrücklich nur bis Platz 4 (*). Sollten sich dabei von den anderen beiden Landesligen zwei oder mehr Mannschaften zum Aufstieg bereit erklären, wird der freie Aufstiegsplatz in Relegationsspielen ausgespielt; der genaue Modus und Zeitplan werden von der ISHD festgelegt.

Eine Mannschaft ist in die Regionalliga West bzw. Mitte nur aufstiegsberechtigt, wenn dort keine andere Mannschaft des gleichen Vereines mitspielt.

Grundsätzliche Anmerkungen bzw. Erläuterungen:
1) Die Abkürzung (*) bedeutet nach Abschluss aller Spiele der Vorrunde der Saison 2009 (Spiele gemäß offiziellem Spielplan).
2) Zur Ermittlung der Abschlusstabelle finden grundsätzlich die Bestimmungen von § 37.1 Wettkampfordnung (WKO) Anwendung, d.h. bei Punktgleichheit direkter Vergleich.
3) Vereine, deren Mannschaften nicht an einem organisierten Spielbetrieb ihres DRIV-Landesverbandes teilnehmen (keine ausreichende Anzahl von Mannschaften, kein organisierter Spielbetrieb wird angeboten o.ä.), können am Spielbetrieb eines anderen DRIV-Landesverbandes teilnehmen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des jeweiligen DRIV-Landesverbandes. Ein Aufstieg dieser Mannschaften in die höchste Liga einer jeweiligen Altersklasse des jeweiligen DRIV-Landesverbandes ist nicht möglich. Diese Ausnahmegenehmigung ist befristet bis zum 31.12.2009.
4) Alle Mannschaften, die sich am Ende der Saison 2009 für einen Aufstieg qualifiziert haben, müssen bis spätestens zum 15. November 2009 rechtsverbindlich bestätigen, ob sie den Aufstieg wahrnehmen oder darauf verzichten werden.

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