Gesamt Heim Auswärts
Pl. Team Sp. ± P P% Sp. ± P P% Sp. ± P P%
1. Uedesheim Chiefs I 10 +63 20 100% 5 +33 10 100% 5 +30 10 100%
2. TV Paderborn I 10 +11 13 65% 5 +7 7 70% 5 +4 6 60%
3. SHC Essen I 10 -7 12 60% 5 -5 5 50% 5 -2 7 70%
4. Bochum Lakers I 10 -11 10 50% 5 -5 4 40% 5 -6 6 60%
5. Piranhas Oberhausen I 10 -34 3 15% 5 -25 0 0% 5 -9 3 30%
6. Hilden Flames I 10 -22 2 10% 5 -13 0 0% 5 -9 2 20%
In der 2. Schülerliga West A (2. SLA) und 2. Schülerliga West B (2. SLB) wird nach Abschluss der Vorrunde (Jeder gegen Jeden mit Hin- und Rückspiel) eine Endrunde in drei Leistungsstaffeln mit je 4 Mannschaften im Modus Jeder gegen Jeden mit Hin- und Rückspiel durchgeführt. Die dazu benötigten Hallenzeiten (gemäß gültigem Rahmenspielplan 2008) sind von den teilnehmenden Vereinen dem stellv. Spielleiter Detlef Heidrich bis zum 30.06.2008 zu melden.

Der ersten Staffel 2. Schülerliga Meisterrunde (2.SLM) gehören die jeweils beiden Erstplatzierten der 2.SLA und 2.SLB (*) an. Der Erstplatzierte der 2. Schülerliga Meisterrunde ist Meister der 2.Schülerliga West. Der Erst- und Zweitplazierte in der 2. Schülerliga Meisterrunde steigen direkt in die 1. Schülerliga West (1. SL) auf (sofern sie aufstiegsberechtigt sind).

Wenn eine aufstiegsberechtigte Mannschaft auf den Aufstieg verzichtet, geht die Aufstiegsberechtigung an die beste dahinter platzierte Mannschaft der 2. Schülerliga Meisterrunde über.

Der zweiten Staffel 2. Schülerliga Platzierungsrunde (2. SLP) gehören die jeweils Dritt- und Viertplazierten der 2.SLA und 2.SLB (*) an. Hier werden die Plätze 5 bis 8 der 2.Schülerliga West ausgespielt.

Der dritten Staffel 2. Schülerliga Trostrunde (2.SLT) gehören die Mannschaften der 2.SLA und 2.SLB ab Platz 5 und darunter (*) an. Hier werden die Plätze 9 bis 12 der 2.Schülerliga West ausgespielt.

Grundsätzliche Anmerkungen bzw. Erläuterungen:
1) Die Abkürzung (*) bedeutet nach Abschluss aller Spiele der Vorrunde der Saison 2008 (Spiele gemäß offiziellem Spielplan).
2) Zur Ermittlung der Abschlusstabelle finden grundsätzlich die Bestimmungen von § 37.1 Wettkampfordnung (WKO) Anwendung, d.h. bei Punktgleichheit direkter Vergleich.
3) Alle Mannschaften, die sich am Ende der Saison 2008 für einen Aufstieg qualifiziert haben, müssen bis spätestens zum 15. November 2008 rechtsverbindlich bestätigen, ob sie den Aufstieg wahrnehmen oder darauf verzichten werden.

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