Bezüglich der Anwendung der Hochspielregelung verweisen wir auf Vorgaben des §42.2 f) WKO, sowie auf die Vorgaben in den Bambinibestimmungen und den Bestimmungen der 2.Schülerliga, welche im Downloadbereich der ISHD-Homepage (www.ishd.de -> ISHD -> Dokumente) abrufbar sind.
Wir bitte die Vereine, alle Teamoffiziellen und jede Person, welche direkt oder indirekt mit dem Spielbetrieb zu tun hat, sich die genannten Bestimmungen sorgsam durchzulesen.
Jeder Verein ist für die Kontrolle, Einhaltung und Nachhaltung des Hochspielkontigents eines bzw. seiner Spieler, sowie für die Spielberechtigung der eingesetzten Spieler selber verantwortlich!