Da die ISHD in den letzten Tagen mehrere Anfragen zur Spielberechtigung und zum Hochspielen erreichten, weisen wir nochmals darauf hin, dass ein Spieler nur in einer Altersklasse spielen bzw. eingesetzt werden darf, für die auch eine Spielberechtigung erteilt wurde. Die Vereine haben jederzeit die Möglichkeit, die aktuellen Spielberechtigungen ihrer Spieler mittels Login auf der ISHD-Homepage einzusehen.
Bezüglich der Anwendung der Hochspielregelung verweisen wir auf Vorgaben des §42.2 f) WKO, sowie auf die Vorgaben in den Bambinibestimmungen und den Bestimmungen der 2.Schülerliga, welche im Downloadbereich der ISHD-Homepage (www.ishd.de -> ISHD -> Dokumente) abrufbar sind.
Wir bitte die Vereine, alle Teamoffiziellen und jede Person, welche direkt oder indirekt mit dem Spielbetrieb zu tun hat, sich die genannten Bestimmungen sorgsam durchzulesen.
Jeder Verein ist für die Kontrolle, Einhaltung und Nachhaltung des Hochspielkontigents eines bzw. seiner Spieler, sowie für die Spielberechtigung der eingesetzten Spieler selber verantwortlich!
Bezüglich der Anwendung der Hochspielregelung verweisen wir auf Vorgaben des §42.2 f) WKO, sowie auf die Vorgaben in den Bambinibestimmungen und den Bestimmungen der 2.Schülerliga, welche im Downloadbereich der ISHD-Homepage (www.ishd.de -> ISHD -> Dokumente) abrufbar sind.
Wir bitte die Vereine, alle Teamoffiziellen und jede Person, welche direkt oder indirekt mit dem Spielbetrieb zu tun hat, sich die genannten Bestimmungen sorgsam durchzulesen.
Jeder Verein ist für die Kontrolle, Einhaltung und Nachhaltung des Hochspielkontigents eines bzw. seiner Spieler, sowie für die Spielberechtigung der eingesetzten Spieler selber verantwortlich!