Die aktuellen Bestimmungen der ISHD sehen vor, dass man bei Pflichtspielen in allen ISHD-Nachwuchsligen eine Mindestspieleranzahl von 1 Torhüter und 8 Feldspielern sowie in allen anderen Ligen eine Mindestspieleranzahl von 1 Torhüter und 6 Feldspielern vorweisen muss. Dies bedeutet, dass die Spielfähigkeit erst dann nicht mehr gegeben ist, wenn eine Mannschaft weniger als 9 spielfähige Spieler in Nachwuchsligen bzw. weniger als 7 spielfähige Spieler in allen anderen Ligen hat. Die Vereine werden gebeten, unbedingt die Bestimmungen von § 17.3 WKO zur Anerkennung von Höherer Gewalt zu beachten.
Aufgrund der andauernden Corona-Problematik hat der ISHD-Vorstand folgende Änderungen beschlossen, die mit sofortiger Wirkung Gültigkeit haben:
Alle Ligen:
1.) Vorläufig bis zum 30.04.2022: Spielverlegungen sind bis 24 Stunden vor Spielbeginn kostenlos (Voraussetzung ist aber weiterhin die Bestätigung beider Vereine für einen Nachholtermin). Gleichzeitig appellieren wir an die Vereine sich hier kooperativ zu zeigen.
2.) Für die gesamte Saison 2022: Corona-erkrankte Spieler gelten im Sinne von § 17.3 WKO (Höhere Gewalt) bis 14 Tage nach einem nachgewiesenen positiven PCR-Test als nicht spielfähig.
3.) Vorläufig bis zum 30.04.2022: Bei Nichtantreten zu einem Pflichtspiele mit mindestens 3 aktuellen (mit PCR-Test nachgewiesenen) Corona-Fällen 50% Nachlass auf das Ordnungsgeld für Nichtantreten (sofern keine höhere Gewalt).
4.) Vorläufig bis zum 30.04.2022: Bei Spielen mit Trainerpflicht (gemäß §54.7 WKO) wird im Falle eines aktuellen (nachgewiesenen) Corona-Falles des Trainers keine Ahndung gemäß § 54.7 WKO ausgesprochen.
1. Herrenbundesliga:
5.) Für die gesamte Saison 2022: Aussetzung der maximalen Anzahl von 25 einsetzbaren Spielern (gemäß § 53.6 WKO) für die Saison 2022, d.h. bei Einsatz von mehr als 25 Spielern Verzicht auf das festgelegte Ordnungsgeld.
6.) Vorläufig bis zum 30.04.2022: Gemäß § 53.4 a) WKO muss eine Mannschaft in der 1.Herrenbundesliga zu jedem Spiel mit mindestens zehn Feldspielern und zwei Torhütern antreten (bei Verstoß wird ein Ordnungsgeld fällig) -> Verzicht auf das Ordnungsgeld bei weniger eingesetzten Spielern.