Aufgrund der bereits aktualisierten Daten, wird entgegen Punkt 2.4 des ISHD Rundschreibens 02-2019 keine gesonderte Abfrage der Schiedsrichtermeldung und der Zeitnehmermeldung durchgeführt. Die Vereine müssen also nicht bis zum 31.12.2019 die entsprechende Meldung versenden.