Die "neuen" Zeitnehmerausweise in einer leicht blauen Farbe enthalten ein Gültigkeitsdatum und gelten nur noch bis zum 30.06. des vierten Jahres der Ausstellung (d.h. Ausweis erstellt im Jahre 2018, Ablauf am 30.06.2022)
Ebenfalls entfällt der Vereinsname auf dem Ausweis, da der Verein, der den Zeitnehmer einsetzt, für etwaige Verfehlungen verantwortlich ist. Auf der ISHD-Homepage kann jeder Verein unter seinem Verein nach Log-In die Zeitnehmer einsehen, die jeweils gemeldet sein.
Der jeweilige Verein ist dafür verantwortlich, dass am Spieltag zwei Zeitnehmer mit gültigem Zeitnehmerausweis zur Zeitnahme bereit stehen. Die Zeitnehmer müssen die Anforderungen gemäß WKO erfüllen.
Selbstverständlich können die am 30.06.2020 ablaufende Zeitnehmerausweisen bereits jetzt gegen "neue" Ausweise umgetauscht werden. Diese werden bis 30.06.2024 ausgestellt.
Ein neuer Zeitnehmerausweis kann formlos bei der ISHD Geschäftsstelle Dionysstr. 16, 50739 Köln, beantragt werden.
Folgende Unterlagen sind für das Ausstellen eines neuen Zeitnehmerausweises erforderlich:
- Alter Zeitnehmerausweis
- Ein aktuelles farbiges Passbild (dabei bitte auf der Rückseite Namen und Verein des Zeitnehmers angeben).
- Ein an den Empfänger adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag.
Die Verlängerung ist kostenfrei.
Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam das abgelaufene Ausweise nur im 1. Jahr nach Ablauf reaktiviert werden können.
Ab dem 2. Jahr nach Ablauf ist dann eine neue Ausbildung zu absolvieren.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass die Zeitnehmermeldung zum Jahresende mit der Einführung der neuen Ausweise entfällt.