- Entgegen der aktuellen Wettkampfordnung können die aktuellen Spielregeln und die WKO auch auf einem elektronischen Gerät wie einem PC/Notebook oder einem Tablet vor Ort verfügbar sein. Smartphones egal welcher Größe sind nicht ausreichend.
- Es ist zwingend erforderlich, dass ein Anzeigen der Dokumente jederzeit auch ohne Internetverbindung möglich ist.
- Es ist nicht Aufgabe der Schiedsrichter, die elektronischen Geräte zu bedienen und sich selbstständig die passende Anwendung und das Dokument zu suchen.
- Es liegt in der Verantwortung des Heimvereins die Dokumente auf Anfrage fertig benutzbar vorzulegen - egal ob in Papierform oder auf einem elektronischen Gerät.
- Probleme jeglicher Art bei der Anzeige der Dokumente auf einem elektronischen Gerät wie PC/Notebook/Tablet gelten nicht als Höhere Gewalt.
Für die Saison 2020 wird diese erleichtere Regelung dann auch offiziell in die Wettkampfordnung übernommen.