Bestimmungsgemäß müssen die aktuelle Version der Wettkampfordnung (WKO) und der Spielregeln vor Spielbeginn in ausgedruckter Papierform vorliegen. Um Vereinen die Vorbereitung von Spieltagen zu erleichtern und um zugleich den Papierverbrauch reduzieren zu können, hat der ISHD Vorstand beschlossen, dass mit sofortiger Wirkung folgende neue Regelung für die Bereitstellung der Spielregeln und der Wettkampfordnung am Spieltag gilt:
- Entgegen der aktuellen Wettkampfordnung können die aktuellen Spielregeln und die WKO auch auf einem elektronischen Gerät wie einem PC/Notebook oder einem Tablet vor Ort verfügbar sein. Smartphones egal welcher Größe sind nicht ausreichend.
- Es ist zwingend erforderlich, dass ein Anzeigen der Dokumente jederzeit auch ohne Internetverbindung möglich ist.
- Es ist nicht Aufgabe der Schiedsrichter, die elektronischen Geräte zu bedienen und sich selbstständig die passende Anwendung und das Dokument zu suchen.
- Es liegt in der Verantwortung des Heimvereins die Dokumente auf Anfrage fertig benutzbar vorzulegen - egal ob in Papierform oder auf einem elektronischen Gerät.
- Probleme jeglicher Art bei der Anzeige der Dokumente auf einem elektronischen Gerät wie PC/Notebook/Tablet gelten nicht als Höhere Gewalt.
Für die Saison 2020 wird diese erleichtere Regelung dann auch offiziell in die Wettkampfordnung übernommen.
- Entgegen der aktuellen Wettkampfordnung können die aktuellen Spielregeln und die WKO auch auf einem elektronischen Gerät wie einem PC/Notebook oder einem Tablet vor Ort verfügbar sein. Smartphones egal welcher Größe sind nicht ausreichend.
- Es ist zwingend erforderlich, dass ein Anzeigen der Dokumente jederzeit auch ohne Internetverbindung möglich ist.
- Es ist nicht Aufgabe der Schiedsrichter, die elektronischen Geräte zu bedienen und sich selbstständig die passende Anwendung und das Dokument zu suchen.
- Es liegt in der Verantwortung des Heimvereins die Dokumente auf Anfrage fertig benutzbar vorzulegen - egal ob in Papierform oder auf einem elektronischen Gerät.
- Probleme jeglicher Art bei der Anzeige der Dokumente auf einem elektronischen Gerät wie PC/Notebook/Tablet gelten nicht als Höhere Gewalt.
Für die Saison 2020 wird diese erleichtere Regelung dann auch offiziell in die Wettkampfordnung übernommen.