Gemäß Wettkampfordnung muss jeder Verein über mindestens eine von der ISHD genehmigte Spielstätte verfügen, für die eine schriftliche Nutzungserlaubnis von der ISHD erteilt wurde.
Die Gültigkeit einer Nutzungserlaubnis erlischt u.a. auch dann, wenn an der Spielstätte Änderungen durchgeführt werden. Aus gegebenem Anlass weisen wir daher alle Vereine daraufhin, dass bei baulichen Veränderungen jeglicher Art einer Spielstätte, für die schon eine gültige Nutzungserlaubnis ausgestellt wurde, diese umgehend der ISHD schriftlich zu melden sind.
Die ISHD entscheidet dann über die Notwendigkeit einer erneuten Platzabnahme oder Neuausstellung der Nutzungserlaubnis. Versäumnisse und die daraus resultierenden Folgen (Spielausfall) gehen zu Lasten des Heimvereines (Wertung Nichtantreten).
Wir bitten daher alle Vereine, welche mit einer Mannschaft in der Saison 2024 am ISHD-Spielbetrieb teilnehmen, der ISHD-Geschäftsstelle ( E-Mail) bis zum 15.08.2024 schriftlich bestätigen, dass basierend auf der aktuell gültige Nutzungserlaubnis ihrer Spielstätte keine Änderungen vorgenommen wurden und der Zustand unverändert ist.