Die Trikots sollten die deutschen Nationalfarben (Schwarz, Rot und Gold bzw. Gelb) beinhalten. Diese Farben müssen jedoch nicht die Hauptfarbe ausmachen. Grundsätzlich werden zwei Trikotfarben (hell und dunkel / heim und auswärts) benötigt, um sicherzustellen, dass eine Unterscheidung von den Trikots der gegnerischen Mannschaft möglich ist (int. Spielregeln 5.19.1 und 5.19.5). Für den Design-Wettbewerb reicht die Einsendung eines hellen Designs aus, wenn das zweite (dunkle) Design davon abgeleitet werden kann. Gerne dürfen aber auch beide Designs eingesendet werden.
Folgende weitere Design-Einschränkungen, bzw. -Vorgaben müssen für das Trikot hierbei gemacht werden:
- Das Logo des Deutschen Rollsport- und Inline-Verbands (DRIV)(*) und das (neue) ISHD-Logo(*) sollten auf dem Trikotentwurf an einer frei wählbaren Stelle integriert werden.
- Das Hoheitszeichen (Bundesadler(**) oder Wappen des Bundes(***)) muss auf der Brust klar erkennbar abgebildet sein. Werbeaufschriften und das Hersteller-Logo sind von dem Hoheitszeichen deutlich zu trennen und dürfen im Verhältnis zu ihm keine dominierende Stellung und Größe haben. Das Hoheitszeichen ist auch von den Verbandsemblemen deutlich zu trennen (Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Inneren (BMI) und dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) über die Verwendung der Bundessymbole im Sport vom 13. September 2006).
- Der Trikotvorschlag muss über Ärmelnummern verfügen (int. Spielregeln 5.19.6).
- Die Rückennummer muss eine Größe von mind. 20cm, die Ärmelnummer von mind. 10 cm aufweisen (int. Spielregeln 5.19.6).
- Das Wort "Deutschland" muss klar erkennbar entweder auf dem Rücken oder der Brust angebracht sein.
- Es muss Platz für das Anbringen der Spielernamen auf dem Rücken vorhanden sein
- Um Überschneidungen mit den Trikots der anderen Nationen zu vermeiden, sollte die Farbe Rot nicht zu dominant sein (Dänemark, Österreich und die Schweiz tragen ebenfalls Trikots mit großen Rot-Anteil)
(*) Die Logos der ISHD und des Deutschen Rollsport- und Inlineverbands können gerne bereitgestellt werden. Diesbezüglich ist der stellv. ISHD-Vorsitzenden Stefan Gehrig ( E-Mail) zu kontaktieren.
(**) In der Form des Bundesadlers des kleinen Dienstsiegels gemäß Erlass über die Dienstsiegel vom 20. Januar 1950 (BGBl. I S. 26; Bundesanzeiger Nr. 74 vom 19. April 1950) in der Fassung des Änderungs-Erlasses vom 28. August 1957 (BGBl. I S. 1328).
(***) In der Form der Bekanntmachung über die farbige Darstellung des Bundeswappens vom 4. Juli 1952 (Bundesanzeiger Nr. 169 vom 2. September 1952).
Mit der Teilnahme am Designwettbewerb gehen alle Rechte an den Entwürfen auf die ISHD über. Wichtig ist hierbei auch, dass z.B. das Kopieren von bestehenden Trikotentwürfen oder die Übernahme und Veränderung von Entwürfen anderer Personen eine Urheberrechtsverletzung darstellt, so dass wir jeden Einsender bitten müssen, explizit die persönliche Erstellung des eingereichten Entwurfs schriftlich zu bestätigen.
Entwürfe für Trikots sind bitte bis zum 02.07.2023 per E-Mail an den stellv. ISHD-Vorsitzenden Stefan Gehrig ( E-Mail) zu senden.
Der vom ISHD-Vorstand ausgewählte beste Entwurf für ein Trikot wird mit einer Reise entweder zur U19-Europameisterschaft 2023 in Österreich oder zur Herren-Europameisterschaft 2023 in der Schweiz belohnt.