Spielerpässe
Wir weißen nochmal darauf hin, dass jeder Spieler sich am Spieltag bzw. vor einem Spiel mit seinem ISHD-Spielerpass ausweisen muss. Hierbei muss der Spielerpass des Spielers im Original vorliegen (eine Kopie oder ein Foto ist nicht zulässig). Bei Fehlen des Original-Spielerpasses muss zur Teilnahme am Spiel ein anderer gültiger, amtlicher Lichtbildausweis zur Identifizierung vorgelegt werden. In diesem Fall werden Ordnungsgelder gemäß Wettkampfordnung (WKO) fällig. Als amtlicher Lichtbildausweis wird ein Personalausweis, ein Kinderausweis (nur mit amtlich aufgebrachtem Bild), ein Reisepass, sowie von einer Behörde ausgestellte Nachweise (z.B. Führerschein) akzeptiert.
Spieler, welche keinen Original-Spielerpass vorlegen bzw. sich (wie o.a.) nicht anderweitig ausweisen können, dürfen nicht am Spiel teilnehmen.
Spielberechtigungen
Ein Spieler ist nach Stellung eines Spielerpassantrages erst spielberechtigt, wenn dieser in der EDV-Spielerpassliste auf der ISHD-Homepage aufgeführt ist. Bei einem Verstoß liegt keine Spielberechtigung des betreffenden Spielers vor und es finden die Bestimmungen von § 40.4 WKO entsprechend Anwendung.
Die Spielberechtigungen jeder Mannschaft können auf der ISHD-Homepage vom jeweiligen Verein eingesehen werden: Nach Aufruf der ISHD-Homepage (www.ishd.de) und Klick auf den Button „Vereine“ erscheinen alle Vereine in Deutschland alphabetisch aufgelistet. Nach einem Klick auf den entsprechenden Verein klappt ein Fenster auf, dort auf den Link „Info“ klicken und die Informationen des entsprechenden Vereins erscheinen. Rechts sind alle Mannschaften aufgeführt, die am Spielbetrieb teilnehmen. Nach Klick auf die entsprechende Mannschaft erscheint die Aufstellung des aktuellen Kaders mit allen spielberechtigten Spielern. Nur die Spieler, die in dieser Kaderaufstellung erscheinen, sind für die Mannschaft spielberechtigt und können eingesetzt werden.
Bei Einsatz eines Spielers, der nicht in dieser Aufstellung erscheint (Ausnahme: Hochspieler nach § 42.2f WKO), gilt das als Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers mit allen Rechtsfolgen gemäß WKO.