WKO §1.2 wird auf der nächsten Sitzung der DRIV Sportkommission Inline-Skaterhockey entsprechend angepasst. Der Einführungsprozess wird sich über eine längeren Zeitraum erstrecken, so dass es noch dauern kann, bis das neue Logo überall Anwendung findet.
Auswirkungen für Vereine der Bundesligen
Gemäß WKO §53.1 c) bzw. §53.7 muss jede Mannschaft einer Bundesliga auf allen Spielertrikots das ISHD-Logo tragen. Vereine, die derzeit im Bestellprozess für neue Trikots sind, wenden sich bitte an Stefan Gehrig ( E-Mail), wenn sie die neuen Trikots bereits mit dem neuen Logo bestellen wollen. Die entsprechenden WKO Bestimmungen werden wie oben angemerkt bei nächster Gelegenheit angepasst und mit einer großzügigen Übergangsregelung versehen werden. Vereine müssen sich also keine Sorgen machen, dass ihre Trikots plötzlich in der nächsten Saison nicht mehr WKO-konform sind.