Sofern ein Kapitän vor einem Spielabschnitt eine Trinkpause für die Torhüter bei den Schiedsrichtern beantragt, oder die Schiedsrichter nach eigenem Ermessen eine Trinkpause anordnen, wird diese bei der ersten Spielunterbrechung nach der Hälfte des Spielabschnittes durchgeführt. Die Dauer der Trinkpause beträgt zwei Minuten. Die Zeitnehmer signalisieren den Schiedsrichtern das Ende der Trinkpause. Nach Ablauf der Trinkpause wird das Spiel so fortgeführt, wie es ohne die Auszeit fortgeführt worden wäre.
Änderung der Regelung für zusätzliche Trinkpausen
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Sofern ein Kapitän vor einem Spielabschnitt eine Trinkpause für die Torhüter bei den Schiedsrichtern beantragt, oder die Schiedsrichter nach eigenem Ermessen eine Trinkpause anordnen, wird diese bei der ersten Spielunterbrechung nach der Hälfte des Spielabschnittes durchgeführt. Die Dauer der Trinkpause beträgt zwei Minuten. Die Zeitnehmer signalisieren den Schiedsrichtern das Ende der Trinkpause. Nach Ablauf der Trinkpause wird das Spiel so fortgeführt, wie es ohne die Auszeit fortgeführt worden wäre.