Verlängerung der Corona-Bestimmungen für den Spielbetrieb

Die in der ISHD News "Corona-Update für ISHD-Spielbetrieb“ veröffentlichten und bis zum 30.04.2022 befristeten Bestimmungen zum Umgang mit der Problematik rund um das Thema Coronavirus werden für den ISHD-Spielbetrieb bis zum 30.06.2022 verlängert. Die Anpassungen, die für die gesamte Saison vorgenommen wurden, bleiben selbstverständlich unverändert bis zum Saisonende bestehen. Konkret bedeutet dies, dass folgende Änderungen der WKO Gültigkeit haben:

Alle Ligen:
1.) Vorläufig bis zum 30.06.2022: Spielverlegungen sind bis 24 Stunden vor Spielbeginn kostenlos (Voraussetzung ist aber weiterhin die Bestätigung beider Vereine sich auf einen Nachholtermin zu einigen). Gleichzeitig appellieren wir an die Vereine sich hier kooperativ zu zeigen. Sollten beide beteiligten Vereine sich nicht auf einen neuen Spieltermin einigen können, erfolgt gemäß § 30.7 WKO die Spielterminfestsetzung durch den Staffelleiter.
2.) Für die gesamte Saison 2022 Corona-erkrankte Spieler gelten im Sinne von § 17.3 WKO (Höhere Gewalt) bis 14 Tage nach einem nachgewiesenen positiven PCR-Test als nicht spielfähig.
3.) Vorläufig bis zum 30.06.2022: Bei Nicht-Antreten zu einem Pflichtspiel mit mindestens 3 aktuellen (mit PCR-Test nachgewiesenen) Corona-Fällen 50% Nachlass auf das Ordnungsgeld für Nicht-Antreten (sofern keine höhere Gewalt).
4.) Vorläufig bis zum 30.06.2022: Bei Spielen mit Trainerpflicht (gemäß §54.7 WKO) wird im Falle eines aktuellen (nachgewiesenen) Corona-Falles des Trainers keine Ahndung gemäß § 54.7 WKO ausgesprochen.

1. Herrenbundesliga:
5.) Für die gesamte Saison 2022: Aussetzung der maximalen Anzahl von 25 einsetzbaren Spielern (gemäß § 53.6 WKO) für die Saison 2022, d.h. bei Einsatz von mehr als 25 Spielern Verzicht auf das festgelegte Ordnungsgeld.
6.) Vorläufig bis zum 30.06.2022: Gemäß § 53.4 a) WKO muss eine Mannschaft in der 1.Herrenbundesliga zu jedem Spiel mit mindestens zehn Feldspielern und zwei Torhütern antreten (bei Verstoß wird ein Ordnungsgeld fällig) -> Verzicht auf das Ordnungsgeld bei weniger eingesetzten Spielern.

Zusätzlich zu den bereits bekannten Erleichterungen gilt ab sofort für die 1. Herrenbundesliga:
7.) Für die gesamte Saison 2022: Die Bestimmungen für die 1. Herrenbundesliga nach § 33.1 WKO nach der beim zweiten Nicht-Antreten in einer Saison eine automatische Abmeldung erfolgt, wird gestrichen. Es gilt damit wie in allen anderen Ligen, dass eine automatische Abmeldung erst mit dem dritten Nicht-Antreten in einer Saison erfolgen muss. Pokalspiele bleiben hierbei unberücksichtigt.

Für die 2. Herrenbundesliga gilt ab sofort zusätzlich:
8.) Vorläufig bis zum 30.06.2022: Gemäß § 53.4 a) WKO muss eine Mannschaft in der 2.Herrenbundesliga zu jedem Spiel mit mindestens acht Feldspielern und einem Torhütern antreten (bei Verstoß wird ein Ordnungsgeld fällig) -> Verzicht auf das Ordnungsgeld bei weniger eingesetzten Spielern.
ISHD Inline-Skaterhockey Deutschland