Dies bedeutet, alle Trainerlizenzen mit einem Ablaufdatum im Jahr 2020 müssen bis 31.12.2021 unter Erbringung der notwendigen 15 Lerneinheiten verlängert werden. Geschieht dies nicht, ist bei C-Lizenzen oder B-Lizenzen ab 01.01.2022 ein erhöhtes Stundensoll von 30 LE nachzuweisen, um die Gültigkeit der Lizenzen aufrecht zu erhalten. Instruktor-Lizenzen (Vorstufenqualifikation Inline-Skaterhockey) mit Ablaufdatum 31.12.2020 verlieren ihre Gültigkeit unwiderruflich zum 31.12.2021, es sei denn es werden bis zum gleichen Datum 15 LE Fortbildung nachgewiesen.
Aus diesem Grunde bittet die ISHD dringend alle Vereine, den Lizenzstatus sämtlicher Trainer*innen in ihrem Verein zu prüfen und ggf. entsprechende Schritte in die Wege zu leiten. Aus der Lizenzdatenbank der ISHD geht hervor, dass trotz der oben genannten Sonderregelung am 31.12.2021 bundesweit über 200 Trainerlizenzen ihre Gültigkeit verlieren, über die Hälfte davon unwiderruflich und ohne die Möglichkeit zur Reaktivierung durch die Erbringung eines erhöhtes Stundensolls.
Die Verlängerung von Trainerlizenzen ist auf zwei Wegen möglich:
1. Die für uns bindende DRIV-Ausbildungsordnung empfiehlt allen Trainer*innen sportartspezifische Fortbildungen. Ausbildungsträger sind die ISHD sowie die Sportkommissionen für Inline-Skaterhockey in den Landesverbänden. Fortbildungen dieser Träger werden immer anerkannt. Das aktuelle Fortbildungsangebot der ISHD ist hier zu finden.
2. Fortbildungsmaßnahmen von anderen Ausbildungsträgern (z.B. Landes-, Bezirks-, Kreis- und Stadtsportbünde und ähnliches) werden anerkannt, wenn sie vor Beginn der Maßnahme genehmigt wurden. Die Genehmigung hat durch den Leiter des ISHD-Trainerwesens Harald Knott ( E-Mail) zu erfolgen und wird auf schriftliche Anfrage erteilt. Anfragen haben ausnahmslos vor Besuch der jeweiligen Veranstaltung zu erfolgen. Nachträgliche Genehmigungen (bereits besuchter Veranstaltungen) werden nicht erteilt. Ausdrücklich ist zu erwähnen, dass vorab gestellte Anfragen nicht automatisch zur Genehmigung führen. Fortbildungen der im Titel genannten Träger können nur anerkannt werden, wenn ein Bezug zur Sportart Inline-Skaterhockey vorhanden ist. Die Bearbeitungszeit beträgt 14 Tage, so dass alle Trainer*innen, die an derartigen Fortbildungen interessiert sind, aufgerufen werden, sich mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf um die Genehmigung zu kümmern.
Lizenzen aller Stufen, die im Jahr 2021 auslaufen, werden aufgrund der Corona-Pandemie auch ohne vollständigen Fortbildungsnachweis automatisch bis 31.12.2022 verlängert. Trotzdem bittet die ISHD alle Vereine, sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt auch mit diesen Lizenzen und deren Verlängerung auseinanderzusetzen.
Da in allen dem DOSB angeschlossenen Sportarten identische Regelungen gelten, ist im vierten Quartal 2021 sowie im gesamten Jahr 2022 mit einer erhöhten Nachfrage nach Trainerfortbildungen zu rechnen, insbesondere was die Angebote der Sportbünde angeht. Mehrere Landessportbünde haben uns auf die Thematik und die zu erwartenden Engpässe in den genannten Zeiträumen aufmerksam gemacht.
Fortbildungen der Sportbünde sind immer an Lizenzstufen, z.B. Lizenzstufe 1 (entspricht u.a. C-Lizenz-Leistungssport Inline-Skaterhockey), gekoppelt. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Sportbünde nicht verpflichtet sind, Trainer der Lizenzstufe 0 (entspricht u.a. Instruktor/Vorstufenqualifikation Inline-Skaterhockey) für Fortbildungen höherer Lizenzstufen zuzulassen. Uneingeschränkten Zugang zu Fortbildungsangeboten haben Inhaber*innen von Instruktor-Lizenzen nur über die Angebote der ISHD sowie die Angebote der Sportkommissionen für Inline-Skaterhockey in den Landesverbänden.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf das digitale Fortbildungsangebot der ISHD in den Monaten August und September 2021 hin. Nähere Informationen zum kompletten Angebot und den vereinfachten Anmeldebestimmungen sind der ISHD-News vom 30.06.2021 zu entnehmen.
In allen Fortbildungen ab Kalenderwoche 32 sind noch ausreichend freie Plätze vorhanden. Zusätzliche Fortbildungen im Jahr 2021 sind seitens der ISHD nicht vorgesehen, es sei denn die Buchungslage der aktuell terminierten Fortbildungen ändert sich dahingehend, dass nicht allen Interessierten ein Platz angeboten werden kann. Der momentane Buchungsstand lässt aber darauf schließen, dass die Nachfrage mit den aktuellen Angeboten gedeckt ist.
Wir weisen jedoch nochmals darauf hin, dass am 31.12.2021 bundesweit über 200 Trainerlizenzen ihre Gültigkeit verlieren. Die ISHD besitzt keine Kenntnis darüber, wie viele dieser Trainer*innen noch aktiv und an einer Lizenzverlängerung interessiert sind. Deshalb bitten wir alle Vereine, diese News an die für den Trainerstab zuständige Person und alle Trainer*innen weiterzugeben. Für Rückfragen stehen der Leiter der ISHD-Trainerausbildung Harald Knott ( E-Mail) sowie die ISHD-Geschäftsstelle ( E-Mail) gerne zur Verfügung.