§ 41.4 WKO - Neuausstellung von Spielerpässen für Bundesligamannschaften
Die Frist zur Beantragung wurde vom 30.06.21 bis zum 30.09.21 verlängert.
§ 42.2c WKO - Mannschaftswechsel innerhalb des Vereins in eine Mannschaft einer tieferen Liga
Die Frist zur Beantragung wurde vom 30.06.21 bis zum 30.09.21 verlängert. Die vorgesehene Spielsperre von einem Pflichtspiel entfällt.
§ 43.2 WKO - Ausleihen von Spielern
Die Frist zur Beantragung wurde vom 30.06.21 bis zum 30.09.21 verlängert.
§ 42.1 WKO - Vereinswechsel
- Die Stichtage für Vereinswechsel werden nicht verändert. Ebenso bleiben alle Wechselsperren nach Wettkampfordnung (WKO) in Kraft.
Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an die ISHD-Passstelle (e-Mail: E-Mail, Tel. 0221-5992639)