Wir bitten die Vereine, um das Ordnungsgeld wegen fehlendem Spielerpass zu vermeiden, die ISHD-Passstelle zu kontaktieren (Tel. 0221-5992639, E-Mail: E-Mail), wenn der Spielerpass nicht 4 Tage nach Erscheinen in der EDV-Liste der entsprechenden Mannschaft beim Verein eingetroffen ist. Ohne diese vorherige Kontaktaufnahme wird das Fehlen eines Spielerpasses immer gemäß § 41.6 WKO geahndet.
ISHD-Spielerpässe und Spielberechtigungen
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Auf Grund der zunehmenden Zahl an sogenannten "Address-Harvestern" sehen wir uns verpflichtet, die uns anvertrauten persönlichen Kontaktdaten bestmöglich vor unerwünschtem Zugriff zu schützen. "Address-Harvestern" sind spezielle Programme, die das Internet nach persönlichen Daten wie E-Mail-Adressen, Telefonnummer, Geburtsdaten und Adressen durchforsten, um diese dann an entsprechende Abnehmer, z.B. aus der Werbeindustrie, weiterverkaufen zu können.
Wir versuchen daher diese Daten zu erkennen und entsprechend vor unbefugtem oder unerwünschtem Zugriff zu schützen.
Sie können diese Daten dennoch einsehen, sobald Sie sich uns gegenüber als reale Person zu erkennen gegeben haben. Dies geschieht mit Hilfe eines sogenannten CAPTCHA-Tests für den wir Google reCAPTCHA verwenden. Folgen Sie dazu bitte einfach dem unten aufgeführten Link.
Wir bitten die Vereine, um das Ordnungsgeld wegen fehlendem Spielerpass zu vermeiden, die ISHD-Passstelle zu kontaktieren (Tel. 0221-5992639, E-Mail: E-Mail), wenn der Spielerpass nicht 4 Tage nach Erscheinen in der EDV-Liste der entsprechenden Mannschaft beim Verein eingetroffen ist. Ohne diese vorherige Kontaktaufnahme wird das Fehlen eines Spielerpasses immer gemäß § 41.6 WKO geahndet.