Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass bei Beantragung eines Spielerpasses die Spielberechtigung nach § 41.3 Wettkampordnung (WKO) mit dem Eintrag in die EDV-Liste der entsprechenden Mannschaft auf der ISHD-Homepage beginnt. Gleichzeitig weisen wir aber auch auf § 41.6 der WKO hin. Hier wird dargelegt, dass das Fehlen des Spielerpasses am Spieltag mit einem Ordnungsgeld geahndet wird, auch bei neuen Spielerpässen.
Wir bitten die Vereine, um das Ordnungsgeld wegen fehlendem Spielerpass zu vermeiden, die ISHD-Passstelle zu kontaktieren (Tel. 0221-5992639, E-Mail: E-Mail), wenn der Spielerpass nicht 4 Tage nach Erscheinen in der EDV-Liste der entsprechenden Mannschaft beim Verein eingetroffen ist. Ohne diese vorherige Kontaktaufnahme wird das Fehlen eines Spielerpasses immer gemäß § 41.6 WKO geahndet.