Der ISHD-Vorstand hat entschieden, dass zur Stärkung des Schiedsrichterwesens ab der Saison 2019 Nachwuchsschiedsrichter (Mindestalter 15 Jahre) entgegen § 59.3 Wettkampfordnung bereits im ersten Jahr zum Schiedsrichtersoll dazugezählt werden können. Hierdurch haben Vereine die Möglichkeit, minderjährige Schiedsrichter zur Schiedsrichterausbildung 2019 anzumelden und diesen Schiedsrichter gleichzeitig schon zum Schiedsrichtersoll 2019 anrechnen zu können. Aufgrund dieser Änderung wurde der Anmeldeschluss für die Schiedsrichterausbildung 2019 in NRW entgegenkommenderweise bis zum 15.12.2018 verlängert.