Sa. 24.02.18, So. 25.02.18, Sa. 10.03.18, So. 11.03.18, Sa. 17.03.18, So. 18.03.18
Für die Weiterbildungen sind folgende Voraussetzungen nötig:
a) Nutzbare Spielstätte (im Optimalfalle mit Markierungshütchen) für ca. 2 Stunden zwischen ca. 10 und 12 Uhr
b) Konferenzraum/ Sitzgelegenheiten für ca. 30 Personen für ca. 6 Stunden (Theorieteil)
c) Projektionsfähige/ weiße Fläche für Beamereinsatz im Konferenzraum
d) Projektionsfähige/ weiße Fläche für Beamereinsatz an der Spielstätte (notfalls Befestigungsmöglichkeiten für ein Projektionstuch)
Vereine, die über entsprechende Kapazitäten verfügen und eine Weiterbildungsveranstaltung der ISHD beherbergen wollen, teilen dies bitte bis zum Freitag, 15.10.2017 an die E-Mail-Adresse E-Mail mit. Eventuell anfallende Nutzungsentgelte sind bitte anzuzeigen. Fallen keine Nutzungsentgelte an, wird die ISHD eine Gutschrift für einen Teilnehmer des ausrichtenden Vereines bei der Schiedsrichterweiterbildung ausstellen.