Unabdingbare Voraussetzung dafür ist aber, dass dem zuständigen Staffelleiter der Antrag auf Spielterminänderung, das schriftliche Einverständnis der gegnerischen Mannschaft (beides durch die offiziellen Formblätter, welche vollständig (!) ausgefüllt sein müssen) und der eingeteilten Schiedsrichter zu dem neuem Spielbeginn gem. WKO rechtzeitig mitgeteilt wird.
Für eventuelle Spielverlegungen auf einen anderen Spieltag gelten unverändert die Bestimmungen der Wettkampfordnung (WKO).