Somit ist bei Spielen nur noch das Original (+ Zusatzblätter) an den zuständigen Staffelleiter zu schicken. Der rote Durchschlag erhält wie bisher die Gastmannschaft, der gelbe Durchschlag verbleibt bei der Heimmannschaft.
Selbstverständlich können alte Formulare mit blauem Durchschlag nach wie vor verwendet werden.
Die genaue Regelung kann in §31.4 WKO nachgelesen werden.
Auszug § 31.4 WKO
Original des Spielberichtbogens (+ Zusatzblätter) (weiß) : zuständiger Staffelleiter *
1. Durchschrift des Spielberichtbogens (rot) : Gastmannschaft
2. Durchschrift des Spielberichtbogens (gelb) : Heimmannschaft
(* Ausnahme: Bei Turnierspielen an den ISHD-Turnierbeauftragten und bei Freundschaftsspielen an den ISHD-Spielleiter)
Die Vereine sind verpflichtet, ihre jeweiligen (roten und/oder gelben) Durchschläge bis zum Ende e. j .J. (31.12.) sorgfältig aufzubewahren und diese auf Anfrage dem zuständigen Staffelleiter unverzüglich zukommen zu lassen (Ordnungsgeld € 30,-).