Befristete Corona-Bestimmungen für den Spielbetrieb werden nicht verlängert

Mit der ISHD News "Verlängerung der Corona-Bestimmungen für den Spielbetrieb" vom 22.04.2022 hat der ISHD Vorstand befristete Maßnahmen zum Umgang mit Problemen rund um den Themenkomplex "Corona" bis zum 30.06.2022 verlängert bzw. neu erlassen. Auf Grund der aktuellen Pandemie-Situation und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen und Maßnahmen der Länder und des Bundes, werden die bis zum 30.06.2022 befristeten Bestimmungen nicht verlängert. Die Bestimmungen, die für die gesamte Saison erlassen wurden, bleiben selbstverständlich unverändert bis zum Saisonende bestehen. Konkret bedeutet dies, dass ab dem 01.07.2022 nur noch folgende Änderungen der WKO Gültigkeit haben (die Nummerierung orientiert sich an den zum 20.04.2022 veröffentlichten Bestimmungen):

Alle Ligen:
2.) Für die gesamte Saison 2022: Corona-erkrankte Spieler gelten im Sinne von § 17.3 WKO (Höhere Gewalt) bis 14 Tage nach einem nachgewiesenen positiven PCR-Test als nicht spielfähig.

1. Herrenbundesliga:
5.) Für die gesamte Saison 2022: Aussetzung der maximalen Anzahl von 25 einsetzbaren Spielern (gemäß § 53.6 WKO) für die Saison 2022, d.h. bei Einsatz von mehr als 25 Spielern Verzicht auf das festgelegte Ordnungsgeld.
7.) Für die gesamte Saison 2022: Die Bestimmungen für die 1. Herrenbundesliga nach § 33.1 WKO nach der beim zweiten Nicht-Antreten in einer Saison eine automatische Abmeldung erfolgt, wird gestrichen. Es gilt damit wie in allen anderen Ligen, dass eine automatische Abmeldung erst mit dem dritten Nicht-Antreten in einer Saison erfolgen muss. Pokalspiele bleiben hierbei unberücksichtigt.

Ab dem 01.07.2022 entfallen damit die folgenden zusätzlichen Bestimmungen:

Alle Ligen:
1.) Spielverlegungen sind bis 24 Stunden vor Spielbeginn kostenlos (Voraussetzung ist aber weiterhin die Bestätigung beider Vereine sich auf einen Nachholtermin zu einigen). Gleichzeitig appellieren wir an die Vereine sich hier kooperativ zu zeigen. Sollten beide beteiligten Vereine sich nicht auf einen neuen Spieltermin einigen können, erfolgt gemäß § 30.7 WKO die Spielterminfestsetzung durch den Staffelleiter.
3.) Bei Nicht-Antreten zu einem Pflichtspiel mit mindestens 3 aktuellen (mit PCR-Test nachgewiesenen) Corona-Fällen 50% Nachlass auf das Ordnungsgeld für Nicht-Antreten (sofern keine höhere Gewalt).
4.) Bei Spielen mit Trainerpflicht (gemäß §54.7 WKO) wird im Falle eines aktuellen (nachgewiesenen) Corona-Falles des Trainers keine Ahndung gemäß § 54.7 WKO ausgesprochen.

1. Herrenbundesliga:
6.) Gemäß § 53.4 a) WKO muss eine Mannschaft in der 1.Herrenbundesliga zu jedem Spiel mit mindestens zehn Feldspielern und zwei Torhütern antreten (bei Verstoß wird ein Ordnungsgeld fällig) -> Verzicht auf das Ordnungsgeld bei weniger eingesetzten Spielern.

2. Herrenbundesliga:
8.) Gemäß § 53.4 a) WKO muss eine Mannschaft in der 2.Herrenbundesliga zu jedem Spiel mit mindestens acht Feldspielern und einem Torhütern antreten (bei Verstoß wird ein Ordnungsgeld fällig) -> Verzicht auf das Ordnungsgeld bei weniger eingesetzten Spielern.

Je nach Pandemie-Situation in der zweiten Jahreshälfte und den dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen behält sich die ISHD vor, eventuell weitere Bestimmungen zu erlassen oder o.a. Bestimmungen wieder in Kraft zu setzen.
ISHD Inline-Skaterhockey Deutschland