Mit der News "Beschluss der Bund-Länder-Runde - Ausblick für den Sport“ hat die ISHD die Einschätzung des DOSB zu den Beschlüssen der Bund-Länder-Runde vom 3. März 2021 veröffentlicht. Danach, so zumindest in der Theorie, wäre ein Sportbetrieb von Sportarten mit Körperkontakt in geschlossen Spielstätten frühestens ab dem 5. April 2021 wieder möglich. Das Problem ergibt sich aber aus der Gestaltung des Stufenplans im Allgemeinen. Grundlage für die verschieden Öffnungsschritte sind die Inzidenzwerte (7-Tage-Inzidenz) auf Ebene der Landkreise, so dass davon auszugehen ist, dass wir einen sich permanent verändernden "Flickenteppich“ von unterschiedlichen Einschränkungsstufen erleben werden. Wie der DOSB hält auch der ISHD Vorstand diesen Umstand für das komplexeste Problem bei einem wie auch immer gearteten Start in einen Wettkampfbetrieb. Die Perspektive für einen länderübergreifenden bundesweiten Spielbetrieb in den Bundesligen der ISHD wird noch zusätzlich dadurch beeinflusst, dass davon auszugehen ist, dass der beschlossene Stufenplan in den jeweiligen Coronaschutzverordnungen der Bundesländer unter Umständen unterschiedlich interpretiert und umgesetzt werden wird - die Vergangenheit hat dies klar gezeigt.
Ungeachtet der Komplexität der Problemstellung sieht sich die ISHD dennoch weiter verpflichtet, alles dafür zu tun, dass wir in diesem Jahr wieder einen echten Inline-Skaterhockey Wettkampfbetrieb anbieten können. Darüber möchte der ISHD Vorstand mit allen Vereinen sprechen, Probleme, Bedenken, Gedanken und Ideen aufnehmen und gemeinsam mit den Vereinen an einer tragfähigen Lösung arbeiten. Klar ist, dass wir keine schnelle Lösung erwarten können. Dem steht allein schon das wieder ansteigende Infektionsgeschehen entgegen. Wir können aber gemeinsam dafür Sorge tragen, dass alle nötigen Schritte unternommen werden, um dann sinnvoll, nicht überstürzt, in einen Spielbetrieb einsteigen zu können, sobald es die gesetzlichen Rahmenbedingungen wieder erlauben.
Zu diesem Austausch laden wir alle Vereine, die sich für den ISHD-Spielbetrieb (Bundes- und NRW-Spielbetrieb) angemeldet haben, ein. Die Videokonferenz findet am 31. März 2021 um 19 Uhr statt. Teilnahmeberechtigt ist pro Verein je eine stimmberechtigte Person aus dem Vereinsvorstand. Anmeldungen zur Teilnahme an der Videokonferenz erfolgen bitte formlos per E-Mail unter Angabe von Namen, Verein, Vorstandsposition und E-Mail-Adresse bis zum 28. März 2021 an die ISHD Geschäftsstelle ( E-Mail). Jede angemeldete Person erhält dann rechtzeitig die Zugangsdaten zur Videokonferenz.
Abschließend noch der Hinweis an alle Vereine, dass in vielen Landkreisen bereits jetzt die Möglichkeit besteht, dass Sportvereine Training im Außenbereich für Gruppen von bis zu 20 Kindern im Alter bis 14 Jahre anbieten dürfen. Auch wenn dies keine optimalen Trainingsbedingungen sind, sieht die ISHD diesen Baustein als wichtiges Element für eine Wiederaufnahme des regulären Vereinslebens, wie wir es vor der Pandemie gewöhnt waren. Insbesondere der Nachwuchs sehnt sich danach, endlich wieder dem orangenen Ball nachjagen zu können.
Für alle Fragen steht wie gewohnt die ISHD Geschäftsstelle jederzeit zur Verfügung.
Ungeachtet der Komplexität der Problemstellung sieht sich die ISHD dennoch weiter verpflichtet, alles dafür zu tun, dass wir in diesem Jahr wieder einen echten Inline-Skaterhockey Wettkampfbetrieb anbieten können. Darüber möchte der ISHD Vorstand mit allen Vereinen sprechen, Probleme, Bedenken, Gedanken und Ideen aufnehmen und gemeinsam mit den Vereinen an einer tragfähigen Lösung arbeiten. Klar ist, dass wir keine schnelle Lösung erwarten können. Dem steht allein schon das wieder ansteigende Infektionsgeschehen entgegen. Wir können aber gemeinsam dafür Sorge tragen, dass alle nötigen Schritte unternommen werden, um dann sinnvoll, nicht überstürzt, in einen Spielbetrieb einsteigen zu können, sobald es die gesetzlichen Rahmenbedingungen wieder erlauben.
Zu diesem Austausch laden wir alle Vereine, die sich für den ISHD-Spielbetrieb (Bundes- und NRW-Spielbetrieb) angemeldet haben, ein. Die Videokonferenz findet am 31. März 2021 um 19 Uhr statt. Teilnahmeberechtigt ist pro Verein je eine stimmberechtigte Person aus dem Vereinsvorstand. Anmeldungen zur Teilnahme an der Videokonferenz erfolgen bitte formlos per E-Mail unter Angabe von Namen, Verein, Vorstandsposition und E-Mail-Adresse bis zum 28. März 2021 an die ISHD Geschäftsstelle ( E-Mail). Jede angemeldete Person erhält dann rechtzeitig die Zugangsdaten zur Videokonferenz.
Abschließend noch der Hinweis an alle Vereine, dass in vielen Landkreisen bereits jetzt die Möglichkeit besteht, dass Sportvereine Training im Außenbereich für Gruppen von bis zu 20 Kindern im Alter bis 14 Jahre anbieten dürfen. Auch wenn dies keine optimalen Trainingsbedingungen sind, sieht die ISHD diesen Baustein als wichtiges Element für eine Wiederaufnahme des regulären Vereinslebens, wie wir es vor der Pandemie gewöhnt waren. Insbesondere der Nachwuchs sehnt sich danach, endlich wieder dem orangenen Ball nachjagen zu können.
Für alle Fragen steht wie gewohnt die ISHD Geschäftsstelle jederzeit zur Verfügung.