Zum 31. Dezember 2020 haben alle ISHD-Vereine ihre Vereinsmeldebogen an die ISHD-Geschäftsstelle geschickt. Dabei wurde aber von einigen Vereinen nach einer Möglichkeit zur Nachmeldung von neuen Mannschaften gefragt.
Wegen der besonderen Situation und damit verbundenen eventuellen Schwierigkeiten zur Meldung von Mannschaften hat der ISHD-Vorstand in Absprache mit dem ISHD-Spielbetrieb folgendes beschlossen:
1. Die Vereine können ab sofort neue (zusätzliche) Mannschaften für die Teilnahme am ISHD-Spielbetrieb 2021 nachmelden.
2. Die Nachmeldung betrifft neue Mannschaften der Landesliga, der Damenliga und der Altersklassen Junioren, Jugend, Schüler und Bambini.
3. Wenn die Nachmeldung einer neuen Mannschaft gewünscht wird, so ist dieses auf dem beigefügten Formblatt per Fax (Fax-Nr. 0221-5993587) oder als pdf-Datei per Mail (Mail-Adresse E-Mail) an die ISHD-Geschäftsstelle zu senden. Auf dem Formblatt sind nur nachzumeldende neue Mannschaften aufzuführen.
4. Die Frist zur Nachmeldung von neuen Mannschaften endet zum 15. Februar 2021.
5. Bei einer Abmeldung (Rückzug) von nachgemeldeten neuen Mannschaften finden die Bestimmungen von § 33.1 WKO (Abmeldung) entgegenkommenderweise erst bei einer Abmeldung nach dem 15.02.2021 Anwendung.
Nachmeldung von neuen Mannschaften
Wegen der besonderen Situation und damit verbundenen eventuellen Schwierigkeiten zur Meldung von Mannschaften hat der ISHD-Vorstand in Absprache mit dem ISHD-Spielbetrieb folgendes beschlossen:
1. Die Vereine können ab sofort neue (zusätzliche) Mannschaften für die Teilnahme am ISHD-Spielbetrieb 2021 nachmelden.
2. Die Nachmeldung betrifft neue Mannschaften der Landesliga, der Damenliga und der Altersklassen Junioren, Jugend, Schüler und Bambini.
3. Wenn die Nachmeldung einer neuen Mannschaft gewünscht wird, so ist dieses auf dem beigefügten Formblatt per Fax (Fax-Nr. 0221-5993587) oder als pdf-Datei per Mail (Mail-Adresse E-Mail) an die ISHD-Geschäftsstelle zu senden. Auf dem Formblatt sind nur nachzumeldende neue Mannschaften aufzuführen.
4. Die Frist zur Nachmeldung von neuen Mannschaften endet zum 15. Februar 2021.
5. Bei einer Abmeldung (Rückzug) von nachgemeldeten neuen Mannschaften finden die Bestimmungen von § 33.1 WKO (Abmeldung) entgegenkommenderweise erst bei einer Abmeldung nach dem 15.02.2021 Anwendung.
Nachmeldung von neuen Mannschaften