Die Landesregierung von Bayern hat die 6. bayerische Infektionsschutzverordnung bzgl. des Sports in unveränderter Form bis 18. September 2020 verlängert. Dies bedeutet, dass für die Herrenbundesligen (1. und 2. Bundesliga), die beide über startberechtigte Mannschaften aus Bayern verfügen keine reguläre Bundesligasaison 2020 möglich ist. Somit müssen wir hiermit leider die 1. Herrenbundesliga 2020 sowie die 2. Bundesliga Nord und Süd 2020 offiziell absagen. Entsprechend der Ankündigung in der ISHD News "Einschätzung zur Situation des Spielbetriebs in den Bundesligen" wird die ISHD daher für die Mannschaften Herrenbundesligen einen Alternativwettbewerb unter dem Namen ISHD Masters 2020 anbieten.
Der Wettbewerb wird auf Grundlage der "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2" (CoronaSchVO) der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 31. August 2020 ausgeschrieben, weil in allen anderen teilnahmeberechtigten Bundesländern (mit Ausnahme von Bayern) entweder entsprechende oder gar lockerere Corona-Schutz-Bestimmungen gelten.
Voraussetzungen
Für die Teilnahme an den ISHD Masters 2020 gelten damit folgende Voraussetzungen:
- Die Teilnahme ist freiwillig und jeder Verein kann für seine Bundesligamannschaften getrennt entscheiden, ob eine Teilnahme erfolgen soll. Wie bereits angekündigt, wird eine Nicht-Teilnahme keine Auswirkungen auf die Startberechtigung zur Saison 2021 haben.
- Der Verein ist in der Lage, Umkleidekabinen und Toiletten an der Spielstätte zu nutzen und die geltenden landesweiten Corona-Schutzbestimmungen und die lokalen zusätzlichen Hygienebestimmungen umzusetzen. Bei Umkleidekabinen sind auch Provisorien möglich (Zelte, anderweitig abgetrennte und blicksichere Umkleideflächen). In diesen Fällen ist bitte mit der ISHD-Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen.
- Der Verein kann rechtzeitig Hallenzeiten in ausreichender Anzahl zur Verfügung stellen. Hierbei ist zu beachten, dass die Größe der Ligen in dieser Kurzsaison 5 Teams nicht übersteigen kann.
- Die CoronaSchVO beschränkt die Größe der Sportgruppe, die an einem Tag gemeinsam einen Wettkampf veranstaltet, auf 30 Personen, die den Mindestabstand von 1,5 m nicht durchgängig einhalten können. Auf Grund der Einschränkung, dass wir im Inline-Skaterhockey und bei den sich uns darstellenden Rahmenbedingungen 2 Schiedsrichter, 2 Zeitnehmer und 2 (Strafbank-) Ordner sowie eventuelle Bankoffizielle / Mitglieder des Funktionsteams (Trainer, Betreuer) zu diesen 30 Personen hinzurechnen müssen, wird die maximale Mannschaftsstärke (Spieler plus Funktionsteam) auf 12 begrenzt. Bei Änderung der CoronaSchVO kann jederzeit eine unverzügliche Änderung der maximalen Spieleranzahl erfolgen.
- Mitglieder dieser 30-Personen-Gruppe sollen auch an einem Kalendertag nicht vermischt werden, so dass Schiedsrichter nur ein Spiel pro Tag leiten können und Zeitnehmer, (Strafbank-) Ordner, Spieler, Trainer und Betreuer nur an einem Spiel pro Tag teilnehmen können.
- Eine Trainerpflicht für die ISHD Masters 2020 entfällt.
- Je nach Anzahl der Meldungen ist es möglich, dass für Vereine der 1. und 2. Bundesliga nur ein gemeinsamer Wettbewerb stattfindet.
Vereinsmeldung
Die Vereinsmeldung muss auf Grund der Kürze der noch verbleibenden Zeit für die Kurzsaison 2020 zeitnah erfolgen. Vereine, die mit ihren Bundesligamannschaften an den ISHD Masters 2020 teilnehmen möchten, senden bitte die ausgefüllte Vereinsmeldung, die dieser News beigefügt ist, bis spätestens 6. September 2020 per Fax oder E-Mail an die ISHD Geschäftsstelle ( E-Mail). Aus organisatorischen Gründen, bitten wir auch alle Vereine, die nicht an den ISHD Masters 2020 teilnehmen möchten, um eine kurze formlose Meldung an die ISHD Geschäftsstelle ( E-Mail). Dies erleichtert der Geschäftsstelle die Nachverfolgung von ausstehenden Rückantworten.
Vereinsmeldung zur Wiederaufnahme ISHD-Spielbetriebs 2020 (Bundesligamannschaften)
Meldung Hallenzeiten
Vereine, die sich für die ISHD Masters 2020 anmelden, sind verpflichtet, bis spätestens 9. September 2020 dem ISHD Spielbetrieb unter E-Mail (und in Kopie an den Spielleiter E-Mail) pro gemeldeter Mannschaft 6 mögliche Heimspieltermine im Zeitraum zwischen dem 25. September 2020 und dem 29. November 2020 zur Verfügung zu stellen.Die Meldung erfolgt hier wie gewohnt mit der dieser News beigefügten Excel-Datei. Details zur Meldung der Hallenzeiten können auch den Informationen des Hinweisblatts entnommen werden.
Hinweisblatt zur Meldung der Heimspieltermine für die Wiederaufnahme des ISHD-Spielbetriebs 2020
Meldung der Heimspieltermine für die Wiederaufnahme des ISHD-Spielbetriebs 2020
Rahmenspielplan zur Wiederaufnahme des ISHD-Spielbetriebs 2020
Spielberechtigungen
Spieler können bis zum 23. September 2020 zwischen den Bundesligamannschaften wechseln – sofern ein Verein mehr als eine Bundesligamannschaft zu den ISHD Masters 2020 meldet. Ein erneuter Mannschaftswechsel ist in der Saison 2020 dann aber nicht mehr erlaubt. Ein Hochspielen ist weiterhin gemäß den Vorgaben der WKO erlaubt. Neuanmeldungen für Spielerpässe (keine Vereinswechsel) sind bis zum 23. September 2020 (Posteingang ISHD-Geschäftsstelle) möglich.
Weitere Informationen
Der Spielbetrieb ist für den Zeitraum zwischen dem 25. September 2020 und dem 29. November 2020 geplant. Die Details zur Gruppenzusammensetzung, zum Modus und zum Spielplan werden alsbald möglich veröffentlicht.
Auch für die ISHD Masters 2020 wird eine Schiedsrichterausgleichszahlung berechnet. Eine Fahrtkostenausgleichszahlung ist dagegen nicht vorgesehen.
Wir bitten alle Vereine bei der Planung zur Meldung die Bestimmungen der CoronaSchVO zu beachten und die eigenen Kapazitäten auf organisatorischer, personeller und finanzieller Ebene realistisch einzuschätzen.
Alle Vereine der in dieser News angesprochenen Ligen werden bis zum 20. September 2020 direkt über die Regelungen zur Vergütung der Startgebühren zur Saison 2020 informiert.
Der Wettbewerb wird auf Grundlage der "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2" (CoronaSchVO) der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 31. August 2020 ausgeschrieben, weil in allen anderen teilnahmeberechtigten Bundesländern (mit Ausnahme von Bayern) entweder entsprechende oder gar lockerere Corona-Schutz-Bestimmungen gelten.
Voraussetzungen
Für die Teilnahme an den ISHD Masters 2020 gelten damit folgende Voraussetzungen:
- Die Teilnahme ist freiwillig und jeder Verein kann für seine Bundesligamannschaften getrennt entscheiden, ob eine Teilnahme erfolgen soll. Wie bereits angekündigt, wird eine Nicht-Teilnahme keine Auswirkungen auf die Startberechtigung zur Saison 2021 haben.
- Der Verein ist in der Lage, Umkleidekabinen und Toiletten an der Spielstätte zu nutzen und die geltenden landesweiten Corona-Schutzbestimmungen und die lokalen zusätzlichen Hygienebestimmungen umzusetzen. Bei Umkleidekabinen sind auch Provisorien möglich (Zelte, anderweitig abgetrennte und blicksichere Umkleideflächen). In diesen Fällen ist bitte mit der ISHD-Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen.
- Der Verein kann rechtzeitig Hallenzeiten in ausreichender Anzahl zur Verfügung stellen. Hierbei ist zu beachten, dass die Größe der Ligen in dieser Kurzsaison 5 Teams nicht übersteigen kann.
- Die CoronaSchVO beschränkt die Größe der Sportgruppe, die an einem Tag gemeinsam einen Wettkampf veranstaltet, auf 30 Personen, die den Mindestabstand von 1,5 m nicht durchgängig einhalten können. Auf Grund der Einschränkung, dass wir im Inline-Skaterhockey und bei den sich uns darstellenden Rahmenbedingungen 2 Schiedsrichter, 2 Zeitnehmer und 2 (Strafbank-) Ordner sowie eventuelle Bankoffizielle / Mitglieder des Funktionsteams (Trainer, Betreuer) zu diesen 30 Personen hinzurechnen müssen, wird die maximale Mannschaftsstärke (Spieler plus Funktionsteam) auf 12 begrenzt. Bei Änderung der CoronaSchVO kann jederzeit eine unverzügliche Änderung der maximalen Spieleranzahl erfolgen.
- Mitglieder dieser 30-Personen-Gruppe sollen auch an einem Kalendertag nicht vermischt werden, so dass Schiedsrichter nur ein Spiel pro Tag leiten können und Zeitnehmer, (Strafbank-) Ordner, Spieler, Trainer und Betreuer nur an einem Spiel pro Tag teilnehmen können.
- Eine Trainerpflicht für die ISHD Masters 2020 entfällt.
- Je nach Anzahl der Meldungen ist es möglich, dass für Vereine der 1. und 2. Bundesliga nur ein gemeinsamer Wettbewerb stattfindet.
Vereinsmeldung
Die Vereinsmeldung muss auf Grund der Kürze der noch verbleibenden Zeit für die Kurzsaison 2020 zeitnah erfolgen. Vereine, die mit ihren Bundesligamannschaften an den ISHD Masters 2020 teilnehmen möchten, senden bitte die ausgefüllte Vereinsmeldung, die dieser News beigefügt ist, bis spätestens 6. September 2020 per Fax oder E-Mail an die ISHD Geschäftsstelle ( E-Mail). Aus organisatorischen Gründen, bitten wir auch alle Vereine, die nicht an den ISHD Masters 2020 teilnehmen möchten, um eine kurze formlose Meldung an die ISHD Geschäftsstelle ( E-Mail). Dies erleichtert der Geschäftsstelle die Nachverfolgung von ausstehenden Rückantworten.
Vereinsmeldung zur Wiederaufnahme ISHD-Spielbetriebs 2020 (Bundesligamannschaften)
Meldung Hallenzeiten
Vereine, die sich für die ISHD Masters 2020 anmelden, sind verpflichtet, bis spätestens 9. September 2020 dem ISHD Spielbetrieb unter E-Mail (und in Kopie an den Spielleiter E-Mail) pro gemeldeter Mannschaft 6 mögliche Heimspieltermine im Zeitraum zwischen dem 25. September 2020 und dem 29. November 2020 zur Verfügung zu stellen.Die Meldung erfolgt hier wie gewohnt mit der dieser News beigefügten Excel-Datei. Details zur Meldung der Hallenzeiten können auch den Informationen des Hinweisblatts entnommen werden.
Hinweisblatt zur Meldung der Heimspieltermine für die Wiederaufnahme des ISHD-Spielbetriebs 2020
Meldung der Heimspieltermine für die Wiederaufnahme des ISHD-Spielbetriebs 2020
Rahmenspielplan zur Wiederaufnahme des ISHD-Spielbetriebs 2020
Spielberechtigungen
Spieler können bis zum 23. September 2020 zwischen den Bundesligamannschaften wechseln – sofern ein Verein mehr als eine Bundesligamannschaft zu den ISHD Masters 2020 meldet. Ein erneuter Mannschaftswechsel ist in der Saison 2020 dann aber nicht mehr erlaubt. Ein Hochspielen ist weiterhin gemäß den Vorgaben der WKO erlaubt. Neuanmeldungen für Spielerpässe (keine Vereinswechsel) sind bis zum 23. September 2020 (Posteingang ISHD-Geschäftsstelle) möglich.
Weitere Informationen
Der Spielbetrieb ist für den Zeitraum zwischen dem 25. September 2020 und dem 29. November 2020 geplant. Die Details zur Gruppenzusammensetzung, zum Modus und zum Spielplan werden alsbald möglich veröffentlicht.
Auch für die ISHD Masters 2020 wird eine Schiedsrichterausgleichszahlung berechnet. Eine Fahrtkostenausgleichszahlung ist dagegen nicht vorgesehen.
Wir bitten alle Vereine bei der Planung zur Meldung die Bestimmungen der CoronaSchVO zu beachten und die eigenen Kapazitäten auf organisatorischer, personeller und finanzieller Ebene realistisch einzuschätzen.
Alle Vereine der in dieser News angesprochenen Ligen werden bis zum 20. September 2020 direkt über die Regelungen zur Vergütung der Startgebühren zur Saison 2020 informiert.