Wie in der ISHD News "Mögliche Wiederaufnahme des Spielbetriebs in Nordrhein-Westfalen" angekündigt, hat der Vorstand der ISHD die letzte Aktualisierung der "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2" (CoronaSchVO) der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 31. August 2020 abgewartet und jetzt final die Entscheidung getroffen, einen Spielbetrieb für die Mannschaften anzubieten, die für die Saison 2020 in ISHD-geführten Ligen in Nordrhein-Westfalen gemeldet haben (dies schließt die Vereine Bissendorfer Panther und Empelde Maddogs aus Niedersachsen mit ein).
Da die neueste Version der CoronaSchVO keine Anpassungen an den Bestimmungen für den Sportbetrieb enthält, wird dieser Spielbetrieb unter den bereits mehrfach veröffentlichten gültigen Bestimmungen der CoronaSchVO stattfinden. Sollten sich im Laufe der Kurzsaison relevante Änderungen (Lockerungen) ergeben, werden die Bestimmungen selbstverständlich angepasst.
Voraussetzungen
Für die Teilnahme an der Corona-bedingten Kurzsaison in Nordrhein-Westfalen gelten damit folgende Voraussetzungen:
- Die Teilnahme ist freiwillig und jeder Verein kann für jede Mannschaft getrennt entscheiden, ob eine Teilnahme erfolgen soll. Wie bereits angekündigt, wird eine Nicht-Teilnahme keine Auswirkungen auf die Startberechtigung zur Saison 2021 haben.
- Der Verein ist in der Lage, Umkleidekabinen und Toiletten an der Spielstätte zu nutzen und die geltenden landesweiten Corona-Schutzbestimmungen und die lokalen zusätzlichen Hygienebestimmungen umzusetzen. Bei Umkleidekabinen sind auch Provisorien möglich (Zelte, anderweitig abgetrennte und blicksichere Umkleideflächen). In diesen Fällen ist bitte mit der ISHD-Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen.
- Der Verein kann rechtzeitig Hallenzeiten in ausreichender Anzahl zur Verfügung stellen. Hierbei ist zu beachten, dass die Größe der Ligen in dieser Kurzsaison 5 Teams nicht übersteigen kann.
- Die CoronaSchVO beschränkt die Größe der Sportgruppe, die an einem Tag gemeinsam einen Wettkampf veranstaltet, auf 30 Personen, die den Mindestabstand von 1,5 m nicht durchgängig einhalten können. Auf Grund der Einschränkung, dass wir im Inline-Skaterhockey und bei den sich uns darstellenden Rahmenbedingungen 2 Schiedsrichter, 2 Zeitnehmer und 2 (Strafbank-) Ordner sowie eventuelle Bankoffizielle / Mitglieder des Funktionsteams (Trainer, Betreuer) zu diesen 30 Personen hinzurechnen müssen, wird die maximale Mannschaftsstärke (Spieler plus Funktionsteam) auf 12 begrenzt. Im Nachwuchsbereich ergibt sich damit wegen der Pflicht, einen volljährigen Trainer auf der Spielerbank zu haben, eine maximale Spieleranzahl von 11 Spielern. Im Damen- und Herrenbereich beträgt die maximale Spieleranzahl daher 12 Spieler. Bei Änderung der CoronaSchVO kann jederzeit eine unverzügliche Änderung der maximalen Spieleranzahl erfolgen.
- Mitglieder dieser 30-Personen-Gruppe sollen auch an einem Kalendertag nicht vermischt werden, so dass Schiedsrichter nur ein Spiel pro Tag leiten können und Zeitnehmer, (Strafbank-) Ordner, Spieler, Trainer und Betreuer nur an einem Spiel pro Tag teilnehmen können.
- Die Trainerpflicht im Nachwuchsbereich bleibt bestehen.
- Die Wiederaufnahme des Spielbetriebs in Form dieser Kurzsaison kann selbstverständlich innerhalb einer Altersklasse in einer anderen Ligeneinteilung als zu Saisonbeginn 2020 erfolgen. Dies hängt von den Mannschaftsmeldungen ab.
- Die zur Saison 2020 veröffentlichten Auf- und Abstiegsbestimmungen werden ausgesetzt. Die Bestimmungen für die Ligen der Wiederaufnahme des Spielbetriebs werden veröffentlicht, wenn die Ligeneinteilung feststeht.
Vereinsmeldung
Die Vereinsmeldung muss auf Grund der Kürze der noch verbleibenden Zeit für die Kurzsaison 2020 zeitnah erfolgen. Vereine, die an der Corona-bedingten Kurzsaison in Nordrhein-Westfalen teilnehmen möchten, senden bitte die ausgefüllte Vereinsmeldung, die dieser News beigefügt ist, bis spätestens 6. September 2020 per Fax oder E-Mail an die ISHD Geschäftsstelle ( E-Mail). Aus organisatorischen Gründen bitten wir auch alle Vereine, die nicht an der Corona-bedingten Kurzsaison teilnehmen möchten, um eine kurze formlose Meldung an die ISHD Geschäftsstelle ( E-Mail). Dies erleichtert der Geschäftsstelle die Nachverfolgung von ausstehenden Rückantworten.
Alle Mannschaften, die offiziell für die Saison 2020 gemeldet wurden, können für die Wiederaufnahme 2020 gemeldet werden. Besteht Interesse an der Meldung einer neuen Mannschaft in einer Altersklasse, für die im Rahmen der offiziellen Vereinsmeldung 2020 bereits eine Mannschaft (oder mehrere Mannschaften) gemeldet wurde(n), bitten wir um Kontaktaufnahme mit Jugendwart Werner Hoffmann ( E-Mail). Über die Möglichkeit der Teilnahme dieser neuen Mannschaft wird nach Eingang der Meldungen für die Wiederaufnahme des Spielbetriebs entschieden. Wir bitten um Verständnis, dass die Aufnahme neuer Vereine bzw. neuer Teams in bisher unbesetzten Altersklassen aus organisatorischen Gründen erst zur Saison 2021 möglich sein wird.
Vereinsmeldung zur Wiederaufnahme ISHD-Spielbetriebs 2020 (Nordrhein-Westfalen)
Meldung Hallenzeiten
Vereine, die sich für die Corona-bedingten Kurzsaison anmelden, sind verpflichtet, bis spätestens 9. September 2020 dem ISHD Spielbetrieb unter E-Mail (und in Kopie an den Spielleiter E-Mail) pro gemeldeter Mannschaft 6 mögliche Heimspieltermine im Zeitraum zwischen dem 25. September 2020 und dem 29. November 2020 zur Verfügung zu stellen. Die Meldung erfolgt hier wie gewohnt mit der dieser News beigefügten Excel-Datei. Details zur Meldung der Hallenzeiten können auch den Informationen des Hinweisblatts entnommen werden.
Hinweisblatt zur Meldung der Heimspieltermine für die Wiederaufnahme des ISHD-Spielbetriebs 2020
Meldung der Heimspieltermine für die Wiederaufnahme des ISHD-Spielbetriebs 2020
Rahmenspielplan zur Wiederaufnahme des ISHD-Spielbetriebs 2020
Spielberechtigungen
Spieler können innerhalb der Altersklasse bis zum 23. September 2020 zwischen Mannschaften wechseln. Ein erneuter Mannschaftswechsel ist in der Saison 2020 dann aber nicht mehr erlaubt. Ein Hochspielen ist weiterhin gemäß den Vorgaben der WKO erlaubt. Neuanmeldungen für Spielerpässe (keine Vereinswechsel) sind bis zum 23. September 2020 (Posteingang ISHD-Geschäftsstelle) möglich.
Weitere Informationen
Der Spielbetrieb ist für den Zeitraum zwischen dem 25. September 2020 und dem 29. November 2020 geplant. Die Details zur Ligenzusammensetzung, zum Modus und zum Spielplan werden alsbald möglich veröffentlicht.
Auch für die Corona-bedingten Kurzsaison wird eine Schiedsrichterausgleichszahlung berechnet.
Wir bitten alle Vereine bei der Planung zur Meldung die Bestimmungen der CoronaSchVO zu beachten und die eigenen Kapazitäten auf organisatorischer, personeller und finanzieller Ebene realistisch einzuschätzen.
Alle Vereine der in dieser News angesprochenen Ligen werden bis zum 20. September 2020 direkt über die Regelungen zur Vergütung der Startgebühren zur Saison 2020 informiert.
Da die neueste Version der CoronaSchVO keine Anpassungen an den Bestimmungen für den Sportbetrieb enthält, wird dieser Spielbetrieb unter den bereits mehrfach veröffentlichten gültigen Bestimmungen der CoronaSchVO stattfinden. Sollten sich im Laufe der Kurzsaison relevante Änderungen (Lockerungen) ergeben, werden die Bestimmungen selbstverständlich angepasst.
Voraussetzungen
Für die Teilnahme an der Corona-bedingten Kurzsaison in Nordrhein-Westfalen gelten damit folgende Voraussetzungen:
- Die Teilnahme ist freiwillig und jeder Verein kann für jede Mannschaft getrennt entscheiden, ob eine Teilnahme erfolgen soll. Wie bereits angekündigt, wird eine Nicht-Teilnahme keine Auswirkungen auf die Startberechtigung zur Saison 2021 haben.
- Der Verein ist in der Lage, Umkleidekabinen und Toiletten an der Spielstätte zu nutzen und die geltenden landesweiten Corona-Schutzbestimmungen und die lokalen zusätzlichen Hygienebestimmungen umzusetzen. Bei Umkleidekabinen sind auch Provisorien möglich (Zelte, anderweitig abgetrennte und blicksichere Umkleideflächen). In diesen Fällen ist bitte mit der ISHD-Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen.
- Der Verein kann rechtzeitig Hallenzeiten in ausreichender Anzahl zur Verfügung stellen. Hierbei ist zu beachten, dass die Größe der Ligen in dieser Kurzsaison 5 Teams nicht übersteigen kann.
- Die CoronaSchVO beschränkt die Größe der Sportgruppe, die an einem Tag gemeinsam einen Wettkampf veranstaltet, auf 30 Personen, die den Mindestabstand von 1,5 m nicht durchgängig einhalten können. Auf Grund der Einschränkung, dass wir im Inline-Skaterhockey und bei den sich uns darstellenden Rahmenbedingungen 2 Schiedsrichter, 2 Zeitnehmer und 2 (Strafbank-) Ordner sowie eventuelle Bankoffizielle / Mitglieder des Funktionsteams (Trainer, Betreuer) zu diesen 30 Personen hinzurechnen müssen, wird die maximale Mannschaftsstärke (Spieler plus Funktionsteam) auf 12 begrenzt. Im Nachwuchsbereich ergibt sich damit wegen der Pflicht, einen volljährigen Trainer auf der Spielerbank zu haben, eine maximale Spieleranzahl von 11 Spielern. Im Damen- und Herrenbereich beträgt die maximale Spieleranzahl daher 12 Spieler. Bei Änderung der CoronaSchVO kann jederzeit eine unverzügliche Änderung der maximalen Spieleranzahl erfolgen.
- Mitglieder dieser 30-Personen-Gruppe sollen auch an einem Kalendertag nicht vermischt werden, so dass Schiedsrichter nur ein Spiel pro Tag leiten können und Zeitnehmer, (Strafbank-) Ordner, Spieler, Trainer und Betreuer nur an einem Spiel pro Tag teilnehmen können.
- Die Trainerpflicht im Nachwuchsbereich bleibt bestehen.
- Die Wiederaufnahme des Spielbetriebs in Form dieser Kurzsaison kann selbstverständlich innerhalb einer Altersklasse in einer anderen Ligeneinteilung als zu Saisonbeginn 2020 erfolgen. Dies hängt von den Mannschaftsmeldungen ab.
- Die zur Saison 2020 veröffentlichten Auf- und Abstiegsbestimmungen werden ausgesetzt. Die Bestimmungen für die Ligen der Wiederaufnahme des Spielbetriebs werden veröffentlicht, wenn die Ligeneinteilung feststeht.
Vereinsmeldung
Die Vereinsmeldung muss auf Grund der Kürze der noch verbleibenden Zeit für die Kurzsaison 2020 zeitnah erfolgen. Vereine, die an der Corona-bedingten Kurzsaison in Nordrhein-Westfalen teilnehmen möchten, senden bitte die ausgefüllte Vereinsmeldung, die dieser News beigefügt ist, bis spätestens 6. September 2020 per Fax oder E-Mail an die ISHD Geschäftsstelle ( E-Mail). Aus organisatorischen Gründen bitten wir auch alle Vereine, die nicht an der Corona-bedingten Kurzsaison teilnehmen möchten, um eine kurze formlose Meldung an die ISHD Geschäftsstelle ( E-Mail). Dies erleichtert der Geschäftsstelle die Nachverfolgung von ausstehenden Rückantworten.
Alle Mannschaften, die offiziell für die Saison 2020 gemeldet wurden, können für die Wiederaufnahme 2020 gemeldet werden. Besteht Interesse an der Meldung einer neuen Mannschaft in einer Altersklasse, für die im Rahmen der offiziellen Vereinsmeldung 2020 bereits eine Mannschaft (oder mehrere Mannschaften) gemeldet wurde(n), bitten wir um Kontaktaufnahme mit Jugendwart Werner Hoffmann ( E-Mail). Über die Möglichkeit der Teilnahme dieser neuen Mannschaft wird nach Eingang der Meldungen für die Wiederaufnahme des Spielbetriebs entschieden. Wir bitten um Verständnis, dass die Aufnahme neuer Vereine bzw. neuer Teams in bisher unbesetzten Altersklassen aus organisatorischen Gründen erst zur Saison 2021 möglich sein wird.
Vereinsmeldung zur Wiederaufnahme ISHD-Spielbetriebs 2020 (Nordrhein-Westfalen)
Meldung Hallenzeiten
Vereine, die sich für die Corona-bedingten Kurzsaison anmelden, sind verpflichtet, bis spätestens 9. September 2020 dem ISHD Spielbetrieb unter E-Mail (und in Kopie an den Spielleiter E-Mail) pro gemeldeter Mannschaft 6 mögliche Heimspieltermine im Zeitraum zwischen dem 25. September 2020 und dem 29. November 2020 zur Verfügung zu stellen. Die Meldung erfolgt hier wie gewohnt mit der dieser News beigefügten Excel-Datei. Details zur Meldung der Hallenzeiten können auch den Informationen des Hinweisblatts entnommen werden.
Hinweisblatt zur Meldung der Heimspieltermine für die Wiederaufnahme des ISHD-Spielbetriebs 2020
Meldung der Heimspieltermine für die Wiederaufnahme des ISHD-Spielbetriebs 2020
Rahmenspielplan zur Wiederaufnahme des ISHD-Spielbetriebs 2020
Spielberechtigungen
Spieler können innerhalb der Altersklasse bis zum 23. September 2020 zwischen Mannschaften wechseln. Ein erneuter Mannschaftswechsel ist in der Saison 2020 dann aber nicht mehr erlaubt. Ein Hochspielen ist weiterhin gemäß den Vorgaben der WKO erlaubt. Neuanmeldungen für Spielerpässe (keine Vereinswechsel) sind bis zum 23. September 2020 (Posteingang ISHD-Geschäftsstelle) möglich.
Weitere Informationen
Der Spielbetrieb ist für den Zeitraum zwischen dem 25. September 2020 und dem 29. November 2020 geplant. Die Details zur Ligenzusammensetzung, zum Modus und zum Spielplan werden alsbald möglich veröffentlicht.
Auch für die Corona-bedingten Kurzsaison wird eine Schiedsrichterausgleichszahlung berechnet.
Wir bitten alle Vereine bei der Planung zur Meldung die Bestimmungen der CoronaSchVO zu beachten und die eigenen Kapazitäten auf organisatorischer, personeller und finanzieller Ebene realistisch einzuschätzen.
Alle Vereine der in dieser News angesprochenen Ligen werden bis zum 20. September 2020 direkt über die Regelungen zur Vergütung der Startgebühren zur Saison 2020 informiert.