Die Passstelle der ISHD hat die Bearbeitung der vollständig eingereichten Spielerpass-Anträge bis auf wenige offene Fälle für die Saison 2020 für den ISHD-Bereich abgeschlossen. Alle beantragten Spielerpässe befinden sich bis spätestens Anfang nächster Woche bei den Vereinen.
Wir weisen bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass Leihpässe nach § 43.2 WKO immer nur bis zum Saisonende gültig sind und für die neue Saison zur Verlängerung an die ISHD-Passstelle eingeschickt werden müssen und bis zu ihrer Verlängerung nicht in der Spielerliste erscheinen.
Die Vereine werden gebeten, die Spielberechtigungen der einzelnen Mannschaften sorgfältig zu prüfen. Bei Unstimmigkeiten bitten wir um sofortige Kontaktaufnahme mit der Passstelle (Tel. 0221-5992639, E-Mail: E-Mail).
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Spielberechtigung nur dann gegeben ist, wenn der Spieler in der Spielerliste der jeweiligen Mannschaft auf der ISHD-Homepage erscheint.
Wir weisen bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass Leihpässe nach § 43.2 WKO immer nur bis zum Saisonende gültig sind und für die neue Saison zur Verlängerung an die ISHD-Passstelle eingeschickt werden müssen und bis zu ihrer Verlängerung nicht in der Spielerliste erscheinen.
Die Vereine werden gebeten, die Spielberechtigungen der einzelnen Mannschaften sorgfältig zu prüfen. Bei Unstimmigkeiten bitten wir um sofortige Kontaktaufnahme mit der Passstelle (Tel. 0221-5992639, E-Mail: E-Mail).
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Spielberechtigung nur dann gegeben ist, wenn der Spieler in der Spielerliste der jeweiligen Mannschaft auf der ISHD-Homepage erscheint.